17.02.2024, 19:39
ENDE wäre klasse
Unregelmäßigkeiten bei Lottohelden?
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17.02.2024, 19:39
ENDE wäre klasse
21.02.2024, 13:55
zum Stand der Dinge,
1. ich habe eine Vorladung zur Vernehmung bei der Polizei bekommen, dies habe ich über meinen Anwalt abgelehnt. Keine Angaben! 2. Staatsanwaltschaft hat ihr Schreiben, samt Pfändungsbeschluss geschickt, darauf hat der Anwalt seine Verteidigungsschrift an die Staatsanwaltschaft zurück gesendet. 3. mit dem Anwalt bespreche ich zur Zeit eine Sammelklage über die Rückansprüche der bezahlten Spieleinsätze. Sobald ich da mehr weiß gebe ich Bescheid. (21.02.2024, 13:55)saeule schrieb: 3. mit dem Anwalt bespreche ich zur Zeit eine Sammelklage über die Rückansprüche der TIPICO-Urteil (OLG Düsseldorf, Az I-22 U 57/23) Zitat:https://www.anwalt.de
21.02.2024, 14:44
(21.02.2024, 13:55)saeule schrieb: 1. ich habe eine Vorladung zur Vernehmung bei der Polizei bekommen, dies habeSehr gut. Das wollte ich dir auch raten, aber ich sehe du bist ja schon anwaltlich vertreten, was auch sehr gut ist. Auf jeden Fall viel Glück dir
21.02.2024, 15:58
(21.02.2024, 13:55)saeule schrieb: zum Stand der Dinge, Wichtig scheint mir, dass Nr. 3 erst dann angegangen wird, wenn Nr. 2 negativ für Dich ausgeht. Denn wenn die in Nr. 2 mit dem Pfändungsbeschluss eingeleitete Einziehung nach i. S. v. § 74 StGB scheitert, Du den Gewinn also behalten darfst, gibt es eine Rechtekollision. Aber das wird der RA ja berücksichtigen.
von Admin gelöscht, da unbewiesene schwere Beschuldigung.
also Anschuldigungen ist so ne Sache, wenn ich bei dem Link auf FB reinschaue, sehe ich wie mit den Listen vor laufender Kamera sich profiliert wird. und auch noch als Post da steht, die neuesten Datensätze sind eingetroffen
23.02.2024, 11:36
Hey kurze Info zu LH
Die haben jetzt einen neuen Telefon Support gehen auch sofort ran Mein Geld habe ich auf mein kundenkonto bekommen
13.03.2024, 19:21
Hallo zusammen,
ein Freund von mir hat einen Brief von der Polizei erhalten, in dem ihm vorgeworfen wird, am unerlaubten Glücksspiel gemäß § 285 StGB beteiligt gewesen zu sein. Angeblich hat er vor einem Jahr 25€ von Lottohelden auszahlen lassen. Wie soll er sich in dieser Situation verhalten? Ein Anwalt kann teuer sein. Soll er ohne rechtliche Vertretung Aussagen machen oder lieber gar keine Angaben zur Sache machen? Über Ratschläge würde er sich sehr freuen. Vielen Dank im Voraus.
13.03.2024, 19:25
(13.03.2024, 19:21)WilhelmD schrieb: Hallo zusammen, Niemand ist verpflichtet eine Aussage bei der Polizei zu machen.
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