20.04.2023, 22:56
Die Umweltlotterie BINGO! wird derzeit in nur sieben Bundesländern (siehe Tabelle unten) angeboten. Die Ziehung findet jeden Sonntag und somit nur einmal pro Woche statt. Der Spieleinsatz je Los liegt bei 3 € (zuzüglich Bearbeitungsgebühr, die je nach Bundesland zwischen 20 Cent und 70 Cent je Los liegt). Auf jedem Bingo-Los sind 25 Zahlen zwischen 1 und 75 aufgedruckt, die in einer Zahlenmatrix von 5 x 5 Zahlen angeordnet sind. Ein Los gewinnt, wenn man von den insgesamt 22 gezogenen Zahlen mindestens ein Mal alle 5 Zahlen in einer horizontalen, vertikalen oder diagonalen Linie auf seinem BINGO-Los stehen hat, wodurch es somit 12 Gewinnmöglichkeiten gibt.
Unabhängig davon in welchem Bundesland die Lose gekauft werden, werden von den Spieleinsätzen (ohne Bearbeitungsgebühr) immer 40 % als Gewinne an die Spieler ausgezahlt (siehe z. B. hier - in § 17.1) und weitere 25 % werden für Umweltprojekte zur Verfügung gestellt (siehe z. B. hier). Die übrigen 35 % (zuzüglich der kompletten Bearbeitungsgebühr) bekommt teilweise die jeweilige Landesregierung (durch die Lotteriesteuer) und der Rest geht an die Landeslotteriegesellschaft und an die Veranstalter der Lotterie, welche dieses Geld dann wohl hauptsächlich für Personal- und Verwaltungskosten, Vermittlungsprovisionen und Werbung verschwenden dürften.
Zunächst einmal fällt bei dieser Lotterie besonders negativ auf, dass die Bearbeitungsgebühr für jedes einzelne Los und für jede Ziehung erhoben wird. Beim LOTTO 6aus49 fällt die Bearbeitungsgebühr dagegen nur einmalig je Schein und bei einigen Landeslotteriegesellschaften auch unabhängig von der Laufzeit an. Bei der GlücksSpirale wird die Gebühr bereits für jede Losnummer fällig, allerdings ändert sich auch hier die Bearbeitungsgebühr nicht bzw. nur geringfügig, wenn diese Losnummer mit einer längeren Laufzeit und somit für mehrere Ziehungen hintereinander gespielt wird (daher wäre es bei der GlücksSpirale ratsam, statt z. B. mit vier Losnummern an einer Ziehung teilzunehmen, lieber mit einer Losnummer an vier Ziehungen hintereinander teilzunehmen, weil man dadurch deutlich geringe Gebühren bezahlen muss). Mit einem Los für BINGO! kann man jedoch nicht an mehreren Ziehungen hintereinander teilnehmen, sondern das Los ist immer nur für die nächste Ziehung gültig (dabei spielt es auch keine Rolle in welchem Bundesland das Los gekauft wird). Wer häufig BINGO! spielt, kann sich somit weder durch eine höhere Losanzahl für eine Ziehung, noch durch mehrere Spielteilnahmen hintereinander irgendwelche Gebühren einsparen, wodurch diese selbst bei Spielern, die viel Geld für BINGO!-Lose ausgeben, trotzdem noch besonders hoch ausfallen, was an dem nachfolgenden Gebührenvergleich deutlich erkennbar ist:
Mit einer Ø AQ von lediglich 40 % (ohne Berücksichtigung der Bearbeitungsgebühr) liegt diese bereits schon 10 Prozentpunkte unter der von LOTTO 6aus49, EuroJackpot und KENO, wo es genau (bzw. im Fall von KENO mit geringfügigeren Schwankungen je nach Typ ziemlich genau) 50 % sind. Da ist es nur ein schwacher Trost, dass der Anteil der Spieleinsätze, der für gute Zwecke verwendet wird, bei BINGO! mit 25 % um lediglich 2 Prozentpunkte höher als z. B. beim LOTTO 6aus49 ist, wo es rund 23 % sind (siehe hier). Zwar liegt auch bei der GlücksSpirale die Ø AQ nur bei rund 40 %, dafür ist dort aber der Anteil vom Spieleinsatz, der für gute Zwecke verwendet wird, mit 27 % um 2 Prozentpunkte höher als bei BINGO! (siehe hier - auf Seite 5). Rechnet man daher die Ausgaben für Gewinnausschüttung und Förderprojekte zusammen, erreicht LOTTO 6aus49 einen Anteil von 73 % der Spieleinsätze, während es bei der GlücksSpirale lediglich 67 % und bei BINGO! sogar nur 65 % sind. Zudem lässt sich bei der GlücksSpirale wie bereits erwähnt der prozentuale Gebührenanteil vom Gesamteinsatz durch eine längere Laufzeit verringern, was beim BINGO! nicht möglich ist. Hinzu kommt noch, dass beim BINGO! von dem Gewinnausschüttungsanteil von 40 % der Spieleinsätze grundsätzlich noch weitere 1,5 Prozentpunkte für Sonderauslosungen einbehalten werden, mit denen die derzeit zwei Mal im Jahr stattfindenden Gewinnverlosungen (jeweils am Muttertag und im Herbst - siehe hier) finanziert werden und wodurch somit bei den wöchentlichen Ziehungen am Sonntag grundsätzlich nur 38,5 % der Spieleinsätze (ohne Losgebühr) zur Verfügung stehen. Setzt man jedoch als Berechnungsgrundlage fairerweise den tatsächlich vom Spieler zu zahlenden Gesamtpreis eines Loses an, ist die effektive Ø AQ an den Spieler, sowie der Ausschüttungsanteil für Umweltprojekte und Sonderauslosungen dementsprechend geringer. Dazu habe ich wieder eine Tabelle erstellt, bei der ihr sehen könnt, wie die Aufteilung der Spieleinnahmen, bezogen auf den Gesamteinsatz des Spielers (also inklusive Gebühr), tatsächlich ist:
Von der Gewinnausschüttung werden gemäß den Teilnahmebedingungen in Kapitel 17.3 nach dem Abzug für die Sonderauslosungen noch zusätzlich bis zu 72.000 € für Geld- und Sachgewinne (u. a. BINGO!-Quiz, Telefonspiel, Superchance und Finalspiel) entnommen. Dieser Betrag unterscheidet sich in jeder Ziehung und ist (warum auch immer) umso geringer, je höher der Spieleinsatz für die entsprechende Ziehung gewesen ist. Aus diesem Grund kann ich leider keine einheitliche und für alle Ziehungen gleichbleibende Gewinntabelle von BINGO! erstellen, sondern kann mich immer nur auf ein bestimmtes Teilnahmedatum beziehen. Von der verbliebenen Restgewinnausschüttung werden dann aber grundsätzlich 50 % in GK 1, 15 % in GK 2 und 35 % in GK 3 ausgeschüttet. Nachfolgend habe ich daher drei Gewinntabellen erstellt, die auf den 29.01.2023, 05.03.2023 und 02.04.2023 zutreffen, bei denen jeweils davon ausgegangen wird, dass die Bearbeitungsgebühr pro Los bei 0,60 € liegt (was ja immerhin auf vier Bundesländer zutrifft):
Die Berechnung der Geldsumme, die von der Gewinnausschüttung für die zusätzlich verlosten Geld- und Sachgewinne entnommen wird, kann mit der Formel "Spieleinsatz * Gewinnausschüttungsquote vom Spieleinsatz ohne Sonderauslosung - Gewinn in GK2 * Anzahl der Gewinner in GK2 / Gewinnausschüttungsanteil für GK 2" berechnet werden. Der Spieleinsatz einer Ziehung, sowie die Gewinnhöhe und Anzahl der Gewinner in GK 2, kann z. B. hier eingesehen werden. Die Gewinnausschüttungsquote und der Gewinnausschüttungsanteil für GK 2 sind jeweils fix und liegen wie bereits weiter oben angegeben bei 38,5 % bzw. 15 %. Am Beispiel von der Ziehung am 01.01.2023 ergibt dies daher die Formel "1.963.608 € * 0,385 - 12.912,40 € * 8 / 0,15" und somit einen Wert von 67.328 € (wobei dieser Betrag nicht zu 100 % genau ist, da ja der Gewinn in der GK 2 immer auf einen 10-Cent-Betrag abgerundet wird. Aus diesem Grund wurden die entsprechenden Werte in den drei Gewinntabellen oben auch nur auf 50 € gerundet, da eine genauere Angabe in den meisten Fällen ohnehin nicht stimmen würde).
Bei den in den Tabellen angegebenen Gewinnbeträgen handelt es sich lediglich um theoretische Werte, die man auf Grundlage der Gewinnchance und den Ausschüttungsquoten langfristig im Durchschnitt gewinnen würde (sofern im speziellen Fall von BINGO! zusätzlich auch noch der Gesamtspieleinsatz einer Ziehung und der entnommene Geldbetrag für die zusätzliche Verlosung der Geld- und Sachgewinne in jeder Ziehung gleich bleiben würden). Der Jackpot in der ersten Gewinnklasse (GK) ändert sich jedoch ständig und unterliegt auch sehr großen Schwankungen, da mit 50 % ein sehr großer Anteil der Gewinnausschüttung in die erste Gewinnklasse fließt. Ist der Jackpot daher besonders hoch, weil er über einen längeren Zeitraum nicht geknackt wurde, ist natürlich auch die Ø AQ in GK 1 und damit auch die Ø Gesamt-AQ deutlich höher als in den Gewinntabellen oben angegeben.
Die Jackpotobergrenze in GK 1 liegt bei 5.000.000 €. Darüber hinausgehende Beträge werden der GK 2 zugeschlagen. Falls somit der Jackpot in GK 1 für eine Ziehung schon bei 5.000.000 € liegt und dadurch die Gewinnausschüttung, die für die GK 1 vorgesehen ist, in GK 2 ausgeschüttet wird, kann sich ein Gewinner in GK 2 über einen rund 4,33 Mal so hohen Gewinnbetrag freuen, wie wenn die Jackpotobergrenze noch nicht erreicht worden wäre, da in die GK 2 dann insgesamt 65 % statt nur regulär 15 % von der für alle drei Gewinnklassen zur Verfügung gestellten Gewinnausschüttung fließen.
Ein über 7 Mal so hoher theoretischer Durchschnittsjackpot, wie es aktuell beim BINGO! mit den 5.000.000 € in GK 1 für die Ziehung am 23.04.2023 der Fall ist, ist wirklich sehr ungewöhnlich und kommt nur extrem selten vor. Dies ist nämlich ebenso unwahrscheinlich, wie dass in der höchsten Gewinnklasse der Jackpot beim LOTTO 6aus49 auf über 88.000.000 € und beim EuroJackpot auf über 440.000.000 € ansteigen würde, bevor er geknackt wird (falls es bei diesen beiden Lotterien keine Jackpotobergrenze geben würde, wäre dies wahrscheinlich bislang trotzdem noch nie vorgekommen).
Bei einem BINGO-Jackpot von 5.000.000 € in GK 1 würde die Ø AQ sogar selbst dann noch bei über 100 % liegen (sofern man das Glück hat, dass man als einziger Spieler den Jackpot gewinnt), wenn es die GK 2 und GK 3 gar nicht geben würde und man somit nur den Jackpot gewinnen könnte (denn multipliziert man die 1 zu Gewinnchance selbst mit dem höchstmöglichen Lospreis von 3,70 € in Hamburg, liegt das Ergebnis trotzdem noch bei unter 5.000.000 €). Bei anderen Lotterien wäre es dadurch theoretisch sogar möglich den Jackpot mit weniger Geld zu "kaufen". In der Praxis klappt dies natürlich nicht, da es erstens technisch gar nicht möglich ist, dass eine einzelne Person so viele Lotterie-Tipps auf einmal abgeben kann (auch nicht online), zweitens den meisten Spielern das nötige "Kleingeld" dazu fehlen dürfte und drittens man sicherstellen müsste, dass man auch wirklich jede mögliche Tippkombination nur ein Mal abgibt (denn würde man lediglich so viel Zufallstipps bzw. Quicktipps abgeben, wie die 1 zu Chance auf den Jackpot beträgt, dann wären sehr viele doppelte Tipps dabei). Durch das Spielprinzip vom BINGO! funktioniert dies aber ggf. schon allein deshalb nicht, weil bei einem ungünstigen Ziehungsergebnis ein Dreifach-BINGO gar nicht mehr möglich ist (siehe dazu auch meinen Beitrag hier). Außerdem besteht grundsätzlich immer noch die Gefahr, dass auch noch andere Spieler den Jackpot knacken und man sich dadurch den Gewinn mit diesen Spielern teilen müsste, wodurch man auf ein paar Millionen Euro Verlust sitzen bleiben würde. Und da bei einem besonders hohen Jackpot meistens auch deutlich mehr Spieler an dieser Lotterie teilnehmen als sonst üblich, ist die Wahrscheinlichkeit auch dementsprechend höher, dass man im Gewinnfall nicht der einzige Jackpotgewinner ist.
Bei der letzten BINGO-Ziehung am 16.04.2023 lag z. B. der Spieleinsatz (ohne Gebühren) bei einem Rekordwert von 4.438.527 €. Daraus folgt, dass bei einem Lospreis von 3 € somit insgesamt 1.479.509 BINGO-Lose gekauft wurden. Die Wahrscheinlichkeit, dass mindestens ein Spieler den Jackpot in GK 1 bei dieser Ziehung knacken würde, lag in diesem Fall (bezugnehmend auf die offiziell veröffentlichte Gewinnchance von 1 zu 1.299.780) bei rund 68 % und die Wahrscheinlichkeit, dass man nicht der einzige Gewinner gewesen wäre, sondern sich den Höchstgewinn von 5.000.000 € noch mit mindestens einem weiteren Spieler hätte teilen müssen, lag bereits bei 31,5 %. Diese beiden eben genannten Prozentwerte könnt ihr übrigens auch mit meinem Berechnungstool für Excel (mit den Funktionen 3 und 4) selber ausrechnen.
Auf der anderen Seite wäre dagegen die schlechteste Entscheidung, die ein Spieler treffen könnte, wenn er gleich nachdem der Jackpot geknackt wurde, ein BINGO-Los für die nächste Ziehung kaufen würde, weil in diesem Fall der neue Jackpot in GK 1 dann noch deutlich unter den in den Tabellen oben angegebenen Werten liegen würde. Denn nachdem z. B. der BINGO-Jackpot in GK 1 zuletzt am 22.01.2023 geknackt wurde, lagen die Spieleinsätze (ohne Bearbeitungsgebühren) bei der darauffolgenden Ziehung am 29.01.2023 nur noch bei insgesamt 1.540.680 € (wie auch in der ersten Tabelle oben zu sehen ist). Somit lag der BINGO-Jackpot in GK 1 am 29.01.2023 nur bei [(1.540.680 € * 0,385 - 71.150 €) * 0,5 =] 261.006 €. Ausgehend von einem Spieleinsatz von 3,60 € je Los, hätte die Ø AQ bei dieser Ziehung und bei diesen drei Gewinnklassen somit gerade einmal 19,7 % betragen (inklusive der zusätzlichen Geld- und Sachgewinne wären es 23,55 % gewesen), wenn man als einziger Spieler ein Dreifach-BINGO erzielen würde.
Der Jackpot-Grenzwert, um bei BINGO! eine Ø AQ von über 50 % erreichen zu können, sofern man den Höchstgewinn nicht mit anderen Spielern teilen muss, liegt bei einem Lospreis von 3,60 € bei ca. 1.600.000 €. Frühestens wenn diese Schwelle überschritten ist (was jedoch nur selten vorkommt) sollte man daher meiner Meinung nach eine Teilnahme bei BINGO! überhaupt erst in Erwägung ziehen. Denn wie eingangs schon erwähnt, liegen auch bei den Lotterien LOTTO 6aus49, EuroJackpot und KENO die Ø Gesamt-AQs bereits bei knapp 50 % (sofern man mit möglichst vielen Tippfelder spielt und eine möglichst lange Laufzeit wählt, da ansonsten die zusätzlichen Gebühren die tatsächliche Ø AQ zu stark reduzieren würde, und der Jackpot in der höchsten Gewinnklasse den theoretischen Wert erreicht hat und somit beim LOTTO 6aus49 bei mindestens 13.000.000 € und bei EuroJackpot bei mindestens 63.000.000 € liegt), so dass sich also eine Teilnahme bei BINGO! erst bei einer Überschreitung dieses Grenzwertes mehr lohnen würde, als es bei den anderen Lotterien im Durchschnitt der Fall ist.
Setzt man übrigens bei der Umweltlotterie BINGO! die gleiche Berechnungsgrundlage an, die ich auch für mein Excel-Tool der Spielebewertung von Lottohelden verwendet habe, dann liegt die Lotteriewertung für BINGO! auf Grundlage der Ausschüttungsquotenangaben in der Tabelle oben rechts (also bei einem Spieleinsatz von 3.345.045 € und ohne Berücksichtigung der Sonderauslosungen und der 54.900 €, die zusätzlich noch für Geld- und Sachgewinne beim BINGO!-Quiz, Telefonspiel, Superchance und Finalspiel zur Verfügung gestellt werden) zwischen 1,48 (bei einem Lospreis von 3,70 €) und 1,72 (bei einem Lospreis von 3,20 €) und der Verteilungswert, also wie gleichmäßig die Ø Gesamt-AQ auf die einzelnen Gewinnklassen verteilt wurde, bei 1,6 (egal zu welchem Lospreis).
Fazit: Die Umweltlotterie BINGO! zählt ganz klar zu den schlechtesten Lotterieangeboten in Deutschland. Die vier Hauptgründe dafür sind:
1. Geringere Ausschüttungsquote von nur 38,5 % der Spieleinsätze in fast allen Ziehungen mit Ausnahme der beiden Sonderauslosungen pro Jahr (dies ist weniger als bei LOTTO 6aus49, EuroJackpot, KENO, GlücksSpirale und den Zusatzlotterien Spiel 77, SUPER 6 und plus 5)
2. Generell hohe Bearbeitungsgebühren, die für jedes Los und für jede Ziehung anfallen und die Ø AQ noch zusätzlich deutlich reduzieren.
3. Rund die Hälfte und somit der größte Anteil von der Gewinnausschüttung entfällt auf die GK 1, so dass dadurch die meisten Gewinner bei dieser Lotterie, die einen Gewinn in GK 2 oder GK 3 erzielen, nur einen relativ geringen Gewinn erhalten.
4. Die allgemeine Gewinnchance, um überhaupt etwas zu gewinnen, ist mit 1 zu 80 im Vergleich zu anderen Lotterien sehr gering. Zum gleichen Preis kann man z. B. bei LOTTO 6aus49 fast 3 Tipps abgeben, wodurch dort die Gewinnchance dann bereits bei etwa 1 zu 10 liegt.
Hinweis: Dieser Beitrag ist auch über den Link lotteriecheck.de/bingo zu erreichen. Diesen Link könnt ihr daher gerne zur Weiterempfehlung dieser Seite verwenden, falls euch dieser Beitrag gefallen haben sollte.
Die Lotterie "Doppelte Sieben" wird derzeit sogar nur in zwei Bundesländern (Hessen und Nordrhein-Westfalen) angeboten. Auf eine besonders umfanfreiche Analyse wie bei "BINGO!" habe ich aus diesem Grund verzichtet, sondern lediglich die nachfolgende Gewinntabelle dazu erstellt. Links davon habe ich zum direkten Vergleich noch die Gewinntabelle vom halben Los der "GlücksSpirale" und der Zusatzlotterie "Spiel 77" hinzugefügt. Da der Einsatz dort bei jeweils 2,50 € liegt, habe ich zum bestmöglichen Vergleich auch bei der Lotterie "Doppelte Sieben" den gleichen Spieleinsatz gewählt:
Meine berechnete Ø AQ liegt bei 46,37% und ist damit identisch mit den Teilnahmebedingungen in Hessen (siehe hier - § 19). Wie aber beim "LOTTO 6aus49" ist die Ø AQ in Wirklichkeit durch die zusätzliche Bearbeitungsgebühr entsprechend geringer (je länger die Laufzeit, je höher der Spieleinsatz und je mehr Tippfelder gewählt werden, umso weniger gering fällt die tatsächliche Ø AQ aus). Die Formel zur Berechnung der tatsächlichen Ø AQ lautet:
46,37 % * Spieleinsatz ohne Bearbeitungsgebühr / Gesamtspieleinsatz inkl. Bearbeitungsgebühr
Mein Fazit zur Lotterie "Doppelte Sieben": Die Gesamtausschüttungsquote ist bei dieser Lotterie im Vergleich zur "GlücksSpirale" und "Spiel 77" zwar am höchsten, allerdings fällt der Gewinn in der höchsten Gewinnklasse nur relativ gering aus. Bei der "GlücksSpirale" gewinnt man dort beim gleichen Spieleinsatz mehr als das Doppelte und beim "Spiel 77" im Ø sogar mehr als das Dreieinhalbfache. Bei dieser Lotterie hätte man daher in der ersten Gewinnklasse locker den Gewinn für die Spieler verdoppeln können. Dadurch hätte sich die Ø AQ nur um 2 Prozentpunkte erhöht und wäre dann mit insgesamt 48,37 % trotzdem noch geringer als z. B. beim "LOTTO 6aus49" (wo die Ø AQ ohne Bearbeitungsgebühr bei 50 % liegt).
Unabhängig davon in welchem Bundesland die Lose gekauft werden, werden von den Spieleinsätzen (ohne Bearbeitungsgebühr) immer 40 % als Gewinne an die Spieler ausgezahlt (siehe z. B. hier - in § 17.1) und weitere 25 % werden für Umweltprojekte zur Verfügung gestellt (siehe z. B. hier). Die übrigen 35 % (zuzüglich der kompletten Bearbeitungsgebühr) bekommt teilweise die jeweilige Landesregierung (durch die Lotteriesteuer) und der Rest geht an die Landeslotteriegesellschaft und an die Veranstalter der Lotterie, welche dieses Geld dann wohl hauptsächlich für Personal- und Verwaltungskosten, Vermittlungsprovisionen und Werbung verschwenden dürften.
Zunächst einmal fällt bei dieser Lotterie besonders negativ auf, dass die Bearbeitungsgebühr für jedes einzelne Los und für jede Ziehung erhoben wird. Beim LOTTO 6aus49 fällt die Bearbeitungsgebühr dagegen nur einmalig je Schein und bei einigen Landeslotteriegesellschaften auch unabhängig von der Laufzeit an. Bei der GlücksSpirale wird die Gebühr bereits für jede Losnummer fällig, allerdings ändert sich auch hier die Bearbeitungsgebühr nicht bzw. nur geringfügig, wenn diese Losnummer mit einer längeren Laufzeit und somit für mehrere Ziehungen hintereinander gespielt wird (daher wäre es bei der GlücksSpirale ratsam, statt z. B. mit vier Losnummern an einer Ziehung teilzunehmen, lieber mit einer Losnummer an vier Ziehungen hintereinander teilzunehmen, weil man dadurch deutlich geringe Gebühren bezahlen muss). Mit einem Los für BINGO! kann man jedoch nicht an mehreren Ziehungen hintereinander teilnehmen, sondern das Los ist immer nur für die nächste Ziehung gültig (dabei spielt es auch keine Rolle in welchem Bundesland das Los gekauft wird). Wer häufig BINGO! spielt, kann sich somit weder durch eine höhere Losanzahl für eine Ziehung, noch durch mehrere Spielteilnahmen hintereinander irgendwelche Gebühren einsparen, wodurch diese selbst bei Spielern, die viel Geld für BINGO!-Lose ausgeben, trotzdem noch besonders hoch ausfallen, was an dem nachfolgenden Gebührenvergleich deutlich erkennbar ist:
Mit einer Ø AQ von lediglich 40 % (ohne Berücksichtigung der Bearbeitungsgebühr) liegt diese bereits schon 10 Prozentpunkte unter der von LOTTO 6aus49, EuroJackpot und KENO, wo es genau (bzw. im Fall von KENO mit geringfügigeren Schwankungen je nach Typ ziemlich genau) 50 % sind. Da ist es nur ein schwacher Trost, dass der Anteil der Spieleinsätze, der für gute Zwecke verwendet wird, bei BINGO! mit 25 % um lediglich 2 Prozentpunkte höher als z. B. beim LOTTO 6aus49 ist, wo es rund 23 % sind (siehe hier). Zwar liegt auch bei der GlücksSpirale die Ø AQ nur bei rund 40 %, dafür ist dort aber der Anteil vom Spieleinsatz, der für gute Zwecke verwendet wird, mit 27 % um 2 Prozentpunkte höher als bei BINGO! (siehe hier - auf Seite 5). Rechnet man daher die Ausgaben für Gewinnausschüttung und Förderprojekte zusammen, erreicht LOTTO 6aus49 einen Anteil von 73 % der Spieleinsätze, während es bei der GlücksSpirale lediglich 67 % und bei BINGO! sogar nur 65 % sind. Zudem lässt sich bei der GlücksSpirale wie bereits erwähnt der prozentuale Gebührenanteil vom Gesamteinsatz durch eine längere Laufzeit verringern, was beim BINGO! nicht möglich ist. Hinzu kommt noch, dass beim BINGO! von dem Gewinnausschüttungsanteil von 40 % der Spieleinsätze grundsätzlich noch weitere 1,5 Prozentpunkte für Sonderauslosungen einbehalten werden, mit denen die derzeit zwei Mal im Jahr stattfindenden Gewinnverlosungen (jeweils am Muttertag und im Herbst - siehe hier) finanziert werden und wodurch somit bei den wöchentlichen Ziehungen am Sonntag grundsätzlich nur 38,5 % der Spieleinsätze (ohne Losgebühr) zur Verfügung stehen. Setzt man jedoch als Berechnungsgrundlage fairerweise den tatsächlich vom Spieler zu zahlenden Gesamtpreis eines Loses an, ist die effektive Ø AQ an den Spieler, sowie der Ausschüttungsanteil für Umweltprojekte und Sonderauslosungen dementsprechend geringer. Dazu habe ich wieder eine Tabelle erstellt, bei der ihr sehen könnt, wie die Aufteilung der Spieleinnahmen, bezogen auf den Gesamteinsatz des Spielers (also inklusive Gebühr), tatsächlich ist:
Von der Gewinnausschüttung werden gemäß den Teilnahmebedingungen in Kapitel 17.3 nach dem Abzug für die Sonderauslosungen noch zusätzlich bis zu 72.000 € für Geld- und Sachgewinne (u. a. BINGO!-Quiz, Telefonspiel, Superchance und Finalspiel) entnommen. Dieser Betrag unterscheidet sich in jeder Ziehung und ist (warum auch immer) umso geringer, je höher der Spieleinsatz für die entsprechende Ziehung gewesen ist. Aus diesem Grund kann ich leider keine einheitliche und für alle Ziehungen gleichbleibende Gewinntabelle von BINGO! erstellen, sondern kann mich immer nur auf ein bestimmtes Teilnahmedatum beziehen. Von der verbliebenen Restgewinnausschüttung werden dann aber grundsätzlich 50 % in GK 1, 15 % in GK 2 und 35 % in GK 3 ausgeschüttet. Nachfolgend habe ich daher drei Gewinntabellen erstellt, die auf den 29.01.2023, 05.03.2023 und 02.04.2023 zutreffen, bei denen jeweils davon ausgegangen wird, dass die Bearbeitungsgebühr pro Los bei 0,60 € liegt (was ja immerhin auf vier Bundesländer zutrifft):
Die Berechnung der Geldsumme, die von der Gewinnausschüttung für die zusätzlich verlosten Geld- und Sachgewinne entnommen wird, kann mit der Formel "Spieleinsatz * Gewinnausschüttungsquote vom Spieleinsatz ohne Sonderauslosung - Gewinn in GK2 * Anzahl der Gewinner in GK2 / Gewinnausschüttungsanteil für GK 2" berechnet werden. Der Spieleinsatz einer Ziehung, sowie die Gewinnhöhe und Anzahl der Gewinner in GK 2, kann z. B. hier eingesehen werden. Die Gewinnausschüttungsquote und der Gewinnausschüttungsanteil für GK 2 sind jeweils fix und liegen wie bereits weiter oben angegeben bei 38,5 % bzw. 15 %. Am Beispiel von der Ziehung am 01.01.2023 ergibt dies daher die Formel "1.963.608 € * 0,385 - 12.912,40 € * 8 / 0,15" und somit einen Wert von 67.328 € (wobei dieser Betrag nicht zu 100 % genau ist, da ja der Gewinn in der GK 2 immer auf einen 10-Cent-Betrag abgerundet wird. Aus diesem Grund wurden die entsprechenden Werte in den drei Gewinntabellen oben auch nur auf 50 € gerundet, da eine genauere Angabe in den meisten Fällen ohnehin nicht stimmen würde).
Bei den in den Tabellen angegebenen Gewinnbeträgen handelt es sich lediglich um theoretische Werte, die man auf Grundlage der Gewinnchance und den Ausschüttungsquoten langfristig im Durchschnitt gewinnen würde (sofern im speziellen Fall von BINGO! zusätzlich auch noch der Gesamtspieleinsatz einer Ziehung und der entnommene Geldbetrag für die zusätzliche Verlosung der Geld- und Sachgewinne in jeder Ziehung gleich bleiben würden). Der Jackpot in der ersten Gewinnklasse (GK) ändert sich jedoch ständig und unterliegt auch sehr großen Schwankungen, da mit 50 % ein sehr großer Anteil der Gewinnausschüttung in die erste Gewinnklasse fließt. Ist der Jackpot daher besonders hoch, weil er über einen längeren Zeitraum nicht geknackt wurde, ist natürlich auch die Ø AQ in GK 1 und damit auch die Ø Gesamt-AQ deutlich höher als in den Gewinntabellen oben angegeben.
Die Jackpotobergrenze in GK 1 liegt bei 5.000.000 €. Darüber hinausgehende Beträge werden der GK 2 zugeschlagen. Falls somit der Jackpot in GK 1 für eine Ziehung schon bei 5.000.000 € liegt und dadurch die Gewinnausschüttung, die für die GK 1 vorgesehen ist, in GK 2 ausgeschüttet wird, kann sich ein Gewinner in GK 2 über einen rund 4,33 Mal so hohen Gewinnbetrag freuen, wie wenn die Jackpotobergrenze noch nicht erreicht worden wäre, da in die GK 2 dann insgesamt 65 % statt nur regulär 15 % von der für alle drei Gewinnklassen zur Verfügung gestellten Gewinnausschüttung fließen.
Ein über 7 Mal so hoher theoretischer Durchschnittsjackpot, wie es aktuell beim BINGO! mit den 5.000.000 € in GK 1 für die Ziehung am 23.04.2023 der Fall ist, ist wirklich sehr ungewöhnlich und kommt nur extrem selten vor. Dies ist nämlich ebenso unwahrscheinlich, wie dass in der höchsten Gewinnklasse der Jackpot beim LOTTO 6aus49 auf über 88.000.000 € und beim EuroJackpot auf über 440.000.000 € ansteigen würde, bevor er geknackt wird (falls es bei diesen beiden Lotterien keine Jackpotobergrenze geben würde, wäre dies wahrscheinlich bislang trotzdem noch nie vorgekommen).
Bei einem BINGO-Jackpot von 5.000.000 € in GK 1 würde die Ø AQ sogar selbst dann noch bei über 100 % liegen (sofern man das Glück hat, dass man als einziger Spieler den Jackpot gewinnt), wenn es die GK 2 und GK 3 gar nicht geben würde und man somit nur den Jackpot gewinnen könnte (denn multipliziert man die 1 zu Gewinnchance selbst mit dem höchstmöglichen Lospreis von 3,70 € in Hamburg, liegt das Ergebnis trotzdem noch bei unter 5.000.000 €). Bei anderen Lotterien wäre es dadurch theoretisch sogar möglich den Jackpot mit weniger Geld zu "kaufen". In der Praxis klappt dies natürlich nicht, da es erstens technisch gar nicht möglich ist, dass eine einzelne Person so viele Lotterie-Tipps auf einmal abgeben kann (auch nicht online), zweitens den meisten Spielern das nötige "Kleingeld" dazu fehlen dürfte und drittens man sicherstellen müsste, dass man auch wirklich jede mögliche Tippkombination nur ein Mal abgibt (denn würde man lediglich so viel Zufallstipps bzw. Quicktipps abgeben, wie die 1 zu Chance auf den Jackpot beträgt, dann wären sehr viele doppelte Tipps dabei). Durch das Spielprinzip vom BINGO! funktioniert dies aber ggf. schon allein deshalb nicht, weil bei einem ungünstigen Ziehungsergebnis ein Dreifach-BINGO gar nicht mehr möglich ist (siehe dazu auch meinen Beitrag hier). Außerdem besteht grundsätzlich immer noch die Gefahr, dass auch noch andere Spieler den Jackpot knacken und man sich dadurch den Gewinn mit diesen Spielern teilen müsste, wodurch man auf ein paar Millionen Euro Verlust sitzen bleiben würde. Und da bei einem besonders hohen Jackpot meistens auch deutlich mehr Spieler an dieser Lotterie teilnehmen als sonst üblich, ist die Wahrscheinlichkeit auch dementsprechend höher, dass man im Gewinnfall nicht der einzige Jackpotgewinner ist.
Bei der letzten BINGO-Ziehung am 16.04.2023 lag z. B. der Spieleinsatz (ohne Gebühren) bei einem Rekordwert von 4.438.527 €. Daraus folgt, dass bei einem Lospreis von 3 € somit insgesamt 1.479.509 BINGO-Lose gekauft wurden. Die Wahrscheinlichkeit, dass mindestens ein Spieler den Jackpot in GK 1 bei dieser Ziehung knacken würde, lag in diesem Fall (bezugnehmend auf die offiziell veröffentlichte Gewinnchance von 1 zu 1.299.780) bei rund 68 % und die Wahrscheinlichkeit, dass man nicht der einzige Gewinner gewesen wäre, sondern sich den Höchstgewinn von 5.000.000 € noch mit mindestens einem weiteren Spieler hätte teilen müssen, lag bereits bei 31,5 %. Diese beiden eben genannten Prozentwerte könnt ihr übrigens auch mit meinem Berechnungstool für Excel (mit den Funktionen 3 und 4) selber ausrechnen.
Auf der anderen Seite wäre dagegen die schlechteste Entscheidung, die ein Spieler treffen könnte, wenn er gleich nachdem der Jackpot geknackt wurde, ein BINGO-Los für die nächste Ziehung kaufen würde, weil in diesem Fall der neue Jackpot in GK 1 dann noch deutlich unter den in den Tabellen oben angegebenen Werten liegen würde. Denn nachdem z. B. der BINGO-Jackpot in GK 1 zuletzt am 22.01.2023 geknackt wurde, lagen die Spieleinsätze (ohne Bearbeitungsgebühren) bei der darauffolgenden Ziehung am 29.01.2023 nur noch bei insgesamt 1.540.680 € (wie auch in der ersten Tabelle oben zu sehen ist). Somit lag der BINGO-Jackpot in GK 1 am 29.01.2023 nur bei [(1.540.680 € * 0,385 - 71.150 €) * 0,5 =] 261.006 €. Ausgehend von einem Spieleinsatz von 3,60 € je Los, hätte die Ø AQ bei dieser Ziehung und bei diesen drei Gewinnklassen somit gerade einmal 19,7 % betragen (inklusive der zusätzlichen Geld- und Sachgewinne wären es 23,55 % gewesen), wenn man als einziger Spieler ein Dreifach-BINGO erzielen würde.
Der Jackpot-Grenzwert, um bei BINGO! eine Ø AQ von über 50 % erreichen zu können, sofern man den Höchstgewinn nicht mit anderen Spielern teilen muss, liegt bei einem Lospreis von 3,60 € bei ca. 1.600.000 €. Frühestens wenn diese Schwelle überschritten ist (was jedoch nur selten vorkommt) sollte man daher meiner Meinung nach eine Teilnahme bei BINGO! überhaupt erst in Erwägung ziehen. Denn wie eingangs schon erwähnt, liegen auch bei den Lotterien LOTTO 6aus49, EuroJackpot und KENO die Ø Gesamt-AQs bereits bei knapp 50 % (sofern man mit möglichst vielen Tippfelder spielt und eine möglichst lange Laufzeit wählt, da ansonsten die zusätzlichen Gebühren die tatsächliche Ø AQ zu stark reduzieren würde, und der Jackpot in der höchsten Gewinnklasse den theoretischen Wert erreicht hat und somit beim LOTTO 6aus49 bei mindestens 13.000.000 € und bei EuroJackpot bei mindestens 63.000.000 € liegt), so dass sich also eine Teilnahme bei BINGO! erst bei einer Überschreitung dieses Grenzwertes mehr lohnen würde, als es bei den anderen Lotterien im Durchschnitt der Fall ist.
Setzt man übrigens bei der Umweltlotterie BINGO! die gleiche Berechnungsgrundlage an, die ich auch für mein Excel-Tool der Spielebewertung von Lottohelden verwendet habe, dann liegt die Lotteriewertung für BINGO! auf Grundlage der Ausschüttungsquotenangaben in der Tabelle oben rechts (also bei einem Spieleinsatz von 3.345.045 € und ohne Berücksichtigung der Sonderauslosungen und der 54.900 €, die zusätzlich noch für Geld- und Sachgewinne beim BINGO!-Quiz, Telefonspiel, Superchance und Finalspiel zur Verfügung gestellt werden) zwischen 1,48 (bei einem Lospreis von 3,70 €) und 1,72 (bei einem Lospreis von 3,20 €) und der Verteilungswert, also wie gleichmäßig die Ø Gesamt-AQ auf die einzelnen Gewinnklassen verteilt wurde, bei 1,6 (egal zu welchem Lospreis).
Fazit: Die Umweltlotterie BINGO! zählt ganz klar zu den schlechtesten Lotterieangeboten in Deutschland. Die vier Hauptgründe dafür sind:
1. Geringere Ausschüttungsquote von nur 38,5 % der Spieleinsätze in fast allen Ziehungen mit Ausnahme der beiden Sonderauslosungen pro Jahr (dies ist weniger als bei LOTTO 6aus49, EuroJackpot, KENO, GlücksSpirale und den Zusatzlotterien Spiel 77, SUPER 6 und plus 5)
2. Generell hohe Bearbeitungsgebühren, die für jedes Los und für jede Ziehung anfallen und die Ø AQ noch zusätzlich deutlich reduzieren.
3. Rund die Hälfte und somit der größte Anteil von der Gewinnausschüttung entfällt auf die GK 1, so dass dadurch die meisten Gewinner bei dieser Lotterie, die einen Gewinn in GK 2 oder GK 3 erzielen, nur einen relativ geringen Gewinn erhalten.
4. Die allgemeine Gewinnchance, um überhaupt etwas zu gewinnen, ist mit 1 zu 80 im Vergleich zu anderen Lotterien sehr gering. Zum gleichen Preis kann man z. B. bei LOTTO 6aus49 fast 3 Tipps abgeben, wodurch dort die Gewinnchance dann bereits bei etwa 1 zu 10 liegt.
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Die Lotterie "Doppelte Sieben" wird derzeit sogar nur in zwei Bundesländern (Hessen und Nordrhein-Westfalen) angeboten. Auf eine besonders umfanfreiche Analyse wie bei "BINGO!" habe ich aus diesem Grund verzichtet, sondern lediglich die nachfolgende Gewinntabelle dazu erstellt. Links davon habe ich zum direkten Vergleich noch die Gewinntabelle vom halben Los der "GlücksSpirale" und der Zusatzlotterie "Spiel 77" hinzugefügt. Da der Einsatz dort bei jeweils 2,50 € liegt, habe ich zum bestmöglichen Vergleich auch bei der Lotterie "Doppelte Sieben" den gleichen Spieleinsatz gewählt:
Meine berechnete Ø AQ liegt bei 46,37% und ist damit identisch mit den Teilnahmebedingungen in Hessen (siehe hier - § 19). Wie aber beim "LOTTO 6aus49" ist die Ø AQ in Wirklichkeit durch die zusätzliche Bearbeitungsgebühr entsprechend geringer (je länger die Laufzeit, je höher der Spieleinsatz und je mehr Tippfelder gewählt werden, umso weniger gering fällt die tatsächliche Ø AQ aus). Die Formel zur Berechnung der tatsächlichen Ø AQ lautet:
46,37 % * Spieleinsatz ohne Bearbeitungsgebühr / Gesamtspieleinsatz inkl. Bearbeitungsgebühr
Mein Fazit zur Lotterie "Doppelte Sieben": Die Gesamtausschüttungsquote ist bei dieser Lotterie im Vergleich zur "GlücksSpirale" und "Spiel 77" zwar am höchsten, allerdings fällt der Gewinn in der höchsten Gewinnklasse nur relativ gering aus. Bei der "GlücksSpirale" gewinnt man dort beim gleichen Spieleinsatz mehr als das Doppelte und beim "Spiel 77" im Ø sogar mehr als das Dreieinhalbfache. Bei dieser Lotterie hätte man daher in der ersten Gewinnklasse locker den Gewinn für die Spieler verdoppeln können. Dadurch hätte sich die Ø AQ nur um 2 Prozentpunkte erhöht und wäre dann mit insgesamt 48,37 % trotzdem noch geringer als z. B. beim "LOTTO 6aus49" (wo die Ø AQ ohne Bearbeitungsgebühr bei 50 % liegt).