19.12.2019, 19:13
https://www.n-tv.de/ratgeber/Lottospiele...69357.html
Ab Herbst 2020 soll der Preis beim klassischen "6 aus 49" für ein Tippfeld auf 1,20 Euro steigen, wie die Deutsche Presse-Agentur aus sicherer Quelle erfahren hat.
Bislang kostete ein Feld für die Ziehungen am Samstag und Mittwoch 1 Euro.
Der Jackpot soll in Zukunft nicht mehr nach der 13. Ziehung automatisch ausgeschüttet werden, sondern erst wenn die Grenze von 45 Millionen Euro erreicht ist.
Für die Preissteigerung um 20 Prozent soll das Spiel aufgewertet werden. Nach dpa-Informationen soll bereits bei sechs richtig angekreuzten Zahlen deutlich häufiger ein Gewinn in Millionen-Höhe möglich sein.
Bislang war noch zusätzlich die richtige Superzahl notwendig.
Zu dem Preis für ein Feld kommt je nach Landeslotterie bei der Abgabe in einer Annahmestelle noch eine Bearbeitungsgebühr dazu.
Die gute Nachricht lautet: Wer Gewinne aus Glücksspielen erzielt, muss diese in der Regel nicht versteuern - egal wie hoch sie ausfallen.
Laut der Bundessteuerberaterkammer kann das Finanzamt Einnahmen aus Glücksspielen keiner besteuerbaren Einkommensart zuweisen.
Das gilt sowohl für Gewinne aus deutschen staatlichen Lotterien als auch für Einnahmen aus Renn- und Sportwetten.
Ebenso ist es bei Einnahmen aus dem Eurojackpot, einer online spielbaren Mehrländerlotterie:
Sie sind für Spieler, die in Deutschland wohnen, steuerfrei.
Ecart
PS:
Aufpassen müssen Glückspilze allerdings, wenn das Geld auf ihrem Konto eintrifft und Zinsen abwirft.
Dann unterliegen die Gewinne der Abgeltungssteuer von derzeit 25 Prozent.
Diese Einnahmen müssen beim Finanzamt angegeben und versteuert werden.
Steuern werden unter Umständen auch fällig, wenn sich ein Gewinner spendabel zeigt.
Wird Geld verschenkt, muss möglicherweise Schenkungssteuer gezahlt werden. :lol1:
Das Gleiche gilt für wertvolle Sachgeschenke wie Autos oder Immobilien. Allerdings gibt es hier Freibeträge:
Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern steht ein Freibetrag von 500.000 Euro zu.
Eltern können jedem Kind bis zu 400.000 Euro steuerfrei schenken, Großeltern jedem Enkelkind bis zu 200.000 Euro.
Schenkungen an Geschwister, Nichten und Neffen, Eltern und Großeltern sind bis zu 20.000 Euro steuerfrei.
Ab Herbst 2020 soll der Preis beim klassischen "6 aus 49" für ein Tippfeld auf 1,20 Euro steigen, wie die Deutsche Presse-Agentur aus sicherer Quelle erfahren hat.
Bislang kostete ein Feld für die Ziehungen am Samstag und Mittwoch 1 Euro.
Der Jackpot soll in Zukunft nicht mehr nach der 13. Ziehung automatisch ausgeschüttet werden, sondern erst wenn die Grenze von 45 Millionen Euro erreicht ist.
Für die Preissteigerung um 20 Prozent soll das Spiel aufgewertet werden. Nach dpa-Informationen soll bereits bei sechs richtig angekreuzten Zahlen deutlich häufiger ein Gewinn in Millionen-Höhe möglich sein.
Bislang war noch zusätzlich die richtige Superzahl notwendig.
Zu dem Preis für ein Feld kommt je nach Landeslotterie bei der Abgabe in einer Annahmestelle noch eine Bearbeitungsgebühr dazu.
Die gute Nachricht lautet: Wer Gewinne aus Glücksspielen erzielt, muss diese in der Regel nicht versteuern - egal wie hoch sie ausfallen.
Laut der Bundessteuerberaterkammer kann das Finanzamt Einnahmen aus Glücksspielen keiner besteuerbaren Einkommensart zuweisen.
Das gilt sowohl für Gewinne aus deutschen staatlichen Lotterien als auch für Einnahmen aus Renn- und Sportwetten.
Ebenso ist es bei Einnahmen aus dem Eurojackpot, einer online spielbaren Mehrländerlotterie:
Sie sind für Spieler, die in Deutschland wohnen, steuerfrei.
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PS:
Aufpassen müssen Glückspilze allerdings, wenn das Geld auf ihrem Konto eintrifft und Zinsen abwirft.
Dann unterliegen die Gewinne der Abgeltungssteuer von derzeit 25 Prozent.
Diese Einnahmen müssen beim Finanzamt angegeben und versteuert werden.
Steuern werden unter Umständen auch fällig, wenn sich ein Gewinner spendabel zeigt.
Wird Geld verschenkt, muss möglicherweise Schenkungssteuer gezahlt werden. :lol1:
Das Gleiche gilt für wertvolle Sachgeschenke wie Autos oder Immobilien. Allerdings gibt es hier Freibeträge:
Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern steht ein Freibetrag von 500.000 Euro zu.
Eltern können jedem Kind bis zu 400.000 Euro steuerfrei schenken, Großeltern jedem Enkelkind bis zu 200.000 Euro.
Schenkungen an Geschwister, Nichten und Neffen, Eltern und Großeltern sind bis zu 20.000 Euro steuerfrei.