17.05.2013, 07:20
Zitat:Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16.05.2013
- 8 C 14.12, 8 C 15.12, 8 C 16.12, 8 C 35.12, 8 C 41.12, 8 C 40.12, 8 C 20.12, 8 C 22.12, 8 C 38.12 -
BVerwG verneint Vorliegen eines berechtigten Interesses an Feststellung der Rechtswidrigkeit der erledigten Untersagungsverfügungen
Die Kläger vermittelten ??? in Bayern Sportwetten an private Wettanbieter im EU-Ausland, die ebenso wie sie selbst nicht über eine im Inland erteilte Erlaubnis verfügten.
Die beklagten Städte München und Nürnberg sowie drei ebenfalls beklagte bayerische Landkreise untersagten die Vermittlungstätigkeit. Sie stützten ihre Verbote maßgeblich auf das staatliche Sportwettenmonopol.
Dieses war bis Ende 2007 im Lotteriestaatsvertrag und anschließend im zwischenzeitlich ebenfalls ausgelaufenen Glücksspielstaatsvertrag alter Fassung geregelt; es schloss eine Wettvermittlung an private Veranstalter aus. Eine der Untersagungsverfügungen verwies zusätzlich auf die Notwendigkeit, den gesetzlichen Erlaubnisvorbehalt durchzusetzen, um die Gefahren einer illegalen Wettvermittlung abzuwehren... weiterlesen => klick