Wichtige Mitteilung
Sehr geehrter Herr X,
mit dieser Email möchten wir uns herzlich bei Ihnen für das entgegengebrachte Vertrauen bedanken. Ab dem 01.01.2009 treten Änderungen in Kraft, die das Angebot von WestNet betreffen werden und über die wir Sie heute informieren:
Seit dem 1. Januar 2008 ist der Glücksspiel-Staatsvertrag in Kraft. Ziele des Gesetzgebers sind das Verhindern von Glücksspielssucht sowie der Jugend- und Spielerschutz. Zu diesem Zweck sieht der Gesetzgeber vor, die Abgabe von Spielaufträgen jeglicher Art im Internet ab dem 01.01.2009 grundsätzlich zu verbieten! An dieses Verbot wird sich die WestNet Lottoservice GmbH halten.
Alle Anbieter, die nach dem 01.01.2009 im Internet Lotterien anbieten, handeln somit rechtswidrig!
Was bedeutet das für Sie als WestNet-Kunde?
Ihre bis zum 31.12.2008 abgegebenen Mehrwochenspielaufträge nehmen selbstverständlich bis zum Ende der gewünschten Laufzeit teil.
Alle Abos (Kundenkonto- und Lastschriftabos sowie Jackpotabos), die bis zum 31.12.2008 abgeschlossen werden, laufen auch nach dem 01.01.2009 automatisch und unverändert weiter.
Sie haben weiterhin Zugriff auf Ihr Spielkonto und können Ihr Guthaben auf Ihr Bankkonto überweisen (bitte überprüfen Sie dabei, ob Ihre gespeicherten Bankdaten noch aktuell sind).
Der von Ihnen eingerichtete Service zur automatischen Gewinnbenachrichtigung per SMS oder Email wird auch nach dem 01.01.2009 weiterhin Bestand haben.
Sollten Sie unsere Info-Newsletter (z. B. zum Jackpot oder Gewinnzahlen/-quoten) abonniert haben, werden wir Sie natürlich weiterhin gerne informieren.
Mit Ausnahme der Möglichkeit neue Spielaufträge abzugeben, bleiben alle Funktionen von
http://www.westlotto.de erhalten.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei WestNet ab dem 01.01.2009 keine neuen Spielaufträge mehr abgeben können.
Sie haben noch bis zum 31. Dezember 2008 die Möglichkeit, ein Lotto- und/ oder GlücksSpirale-Abo bei uns abzuschließen. Damit ist Ihre Spielteilnahme auch nach dem 01.01.2009 gesichert und Sie nehmen an den von Ihnen gewünschten Ziehungen teil. Ihre bisher gespielten Abos werden selbstverständlich weiterhin automatisch gespielt. Die einzige Voraussetzung hierfür ist, dass Ihr Bankkonto für das Lastschriftverfahren ausreichend gedeckt ist bzw. Ihr Kundenkonto ein ausreichendes Spielguthaben aufweist.
Zählen Sie sich zu den klassischen Jackpot-Spielern? Dann haben wir ein ideales Angebot für Sie: Bestimmen Sie selbst, ab welcher Jackpothöhe Ihr Lottoschein „einsteigt“ und an der Ziehung teilnehmen soll. Dazu füllen Sie Ihren persönlichen Lottoschein aus und klicken statt „Normal“ den „Jackpot-Abo“-Button.
Wenn Sie jetzt noch ein Abo abschließen möchten, finden Sie hier weitere Informationen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team von WestNet Lottoservice GmbH
Westlotto.de ist ein Service der
WestNet Lottoservice GmbH Stockholmer Allee 24
44269 Dortmund
Spielen kann süchtig machen!
Benötigen Sie Hilfe? Telefon: 0180 1 - 77 66 11 (3,9 Cent je angefangene Minute)
http://www.landesfachstelle-gluecksspielsucht-nrw.de
Die Spielteilnahme von Minderjährigen unter 18 Jahren ist untersagt.