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Rechtliche Einordnung und Anforderungen
#1
Folgende Hinweise zu Tippgemeinschaften (TG), die im Forum begründet werden, dienen der Information und Orientierung für die Teilnehmer (TN) der TG und ihre Organisatoren.

Definition der Tippgemeinschaft
Als Tippgemeinschaft wird hier der private, nicht gewerbliche, Zusammenschluss mehrerer, ausschließlich volljähriger, Personen bezeichnet, die für die gemeinsame Wahrnehmung an einem Glücksspielangebot (Lotterie, Toto, Wette) dafür anfallende Kosten im gleichen Verhältnis wie die Gewinne teilen.
 
Rechtliche Einordnung
Eine private Lotto-Tippgemeinschaft ist rechtlich grundsätzlich als eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) einzuordnen, für die zwingend Beiträge, Gewinnverteilung und Verantwortlichkeiten (Organisator) festzulegen sind.
Obwohl für die Bildung einer GbR gesetzlich keine Schriftform vorgeschrieben ist, wird aus Gründen der Rechtsicherheit in der Regel ein schriftlicher Vertrag empfohlen, der die oben genannten Festlegungen, häufig zudem Laufzeit, Kündigungs, Ausschluss- und Auszahlungsregeln, enthält.

Für eine im Forum zu bildende TG ist das unpraktikabel, da sie häufig spontan, in wechselnder Zusammensetzung und beschränkter Laufzeit gebildet wird. Rechtssicherheit kann in diesem Fall weitestgehend (s.u.) dadurch hergestellt werden, dass
  • ein Teilnehmer des Forums als Organisator in einem eröffnenden Beitrag
  • zur Teilnahme an einem nach dem Glücksspielstaatsvertrag erlaubten Glücksspielangebot einlädt, dabei
  • Termin der Ausspielung
  • Anzahl der Anteile und ihre Kosten
nennt.

Über den Gewinnanteil muss keine Regelung getroffen werden. Gewinnt die TG, entspricht der Anteil eines TN am Gewinn ausnahmslos seinem Anteil an den Gesamtanteilen.

Weiterhin sind aus Gründen der Rechtssicherheit in einem öffentlichen Beitrag eine Teilnehmerliste und eingehende Teilnehmerbeiträge fortlaufend zu aktualisieren.
Rechtzeitig vor der Ausspielung sind den Teilnehmern alle Angaben zur Form des Mitspiels in der Weise und in dem Umfang zu übermitteln, die eine vollständige Gewinnüberprüfung durch den Teilnehmer möglich machen.
Wurde keine Regelung darüber getroffen, wie mit einem Gewinn zu verfahren ist – Reinvest/Auszahlung –, kann ein Teilnehmer sein Mitspiel beenden und Auszahlung seines Gewinnanteils verlangen.



weitestgehende Rechtssicherheit 
Klingt nach einer Einschränkung, ist es auch - zwangsläufig. Ohne Vertrauen geht hier gar nichts, denn was nützt mir der über das Forum dokumentierte Gewinnanspruch von 10.000 € gegen Organisator Mecki Messer, wenn der sich weigert zu zahlen und eine Zahlungsklage gegen Mecki Messer nicht zugestellt werden kann? Von der überwiegenden Anzahl der aktiven Organisatoren im Forum sind mir Klarname und Adresse bekannt, da sehe ich also nicht das Problem. Ich habe aber bereits neue Teilnehmer, die eine TG organisieren wollten, ausgebremst.
Es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit!
Meine freeware Toto13Tool, Toto45Tool, Zufall 2.0
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