(24.01.2025, 14:57)horstg schrieb: Ich spiele das immer bei Lottoland. Klappt ohne Probleme und was irgendwelche deutschen Heinis dazu sagen, ist mir doch egal. Die Teilnahme bei Lottoland findet ja auf Malta statt.
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Du hast Dich heute angemeldet und in kürzester Zeit sieben Beiträge verfasst - überwiegend zu Lottoland und Lottohelden. Dagegen spricht grundsätzlich nichts, allerdings solltest Du insbesondere bei kontroversen Themen einen moderateren Ton anschlagen.
Wenn Du im Kontext "Mitspiel bei Lottoland" von "deutschen Heinis" sprichst, die da etwas zu sagen könnten, zielt das auf die Akteure deutscher Strafverfolgungsbehörden. Das ist inakzeptabel.
Zivilrechtlich gibt es bereit einige Urteile, die die Mitspiel-Verträge zwischen Spieler und Lottohelden/Lottoland nach § 134 BGB i.V.m. dem Glückspielstaatsvertrag als nichtig qualifizieren. Konsequenz: Anspruch auf Rückzahlung der Mitspielbeiträge, kein Anspruch auf Auszahlung eines Gewinns.
Strafurteile sind mir bislang nicht bekannt, Tatsache ist aber, dass die deutschen Strafverfolgungsbehörden wohl überwiegend die Rechtsauffassung vertreten, dass ein Mitspiel bei Lottohelden/Lottoland den Tatbestand des § 285 StGB erfüllt. Konsequenz: wird ein Gewinn ausgezahlt, kann er nach § 74 StGB eingezogen werden.
Damit wird Deine mutmaßlich lustige Aussage in einem anderen
Thread, "Bei nem Großgewinn würd ich eh auswandern, lol. Den wird der deutsche Staat niemals sehen. xD", im Fall der Fälle wohl in ernste Realität münden, da ich vermute, dass Du ein deutsches Konto hast. Denn jedes deutsche Bankinstitut ist verpflichtet, die Auszahlung von Geldeingängen von Lottohelden/Lottoland zu verweigern, dieselben den Strafverfolgungsbehörden zu melden.
Wie gesagt, nach meiner Kenntnis fehlt es bislang an einer strafrechtlichen Rechtsprechung, die die Rechtsauffassung der Strafverfolgungsbehörden bestätigt, jedenfalls ist momentan für keine Seite die Zeit, die Posaune `rauszuholen.