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(15.03.2024, 11:12)Babybaum schrieb: Lottohden :
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Gerne bestätigen wir, dass das Glücksspielangebot von Lottohelden in Deutschland auf Basis einer innerhalb der Europäischen Union ausgestellten staatlichen Erlaubnis angeboten wird und aufgrund der unionsrechtlichen Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 AEUV) in Deutschland zulässig und legal ist. EU-Recht hat hier vor nationalem Recht Vorrang.
Die Erlaubnis wurde von der staatlichen Glücksspielaufsicht in Malta unter der Lizenznummer MGA/B2C/609/2018 erteilt und ist auch für Deutschland gültig.
Durch unsere Lizenz sind wir an strenge Auflagen gebunden, insbesondere auch in Bezug auf den Bereich Spieler- und Jugendschutz, worauf wir besonderen Wert legen.
Die 16 deutschen Bundesländer haben mit Wirkung 15. Oktober 2020 eine Übergangsregelung für Online-Glücksspiel beschlossen. Dies bedeutet, dass Anbieter, die sich an die gültigen gesetzlichen Vorgaben halten, in Deutschland toleriert werden. Lottohelden erfüllt diese neuen Anforderungen.
Wir können Ihnen also versichern, dass die Spielteilnahme bei Lottohelden vollkommen legal ist.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
--
Mit glücklichen Grüßen
Moin,
wenn Lottohelden sich auf Art. 56 AEUV beruft und alles korrekt ist, warum setzt dann die Glücksspielbehörde die Banken unter Druck ?
Gruß ochjoo
„WARUM ORGANE AUF WOLKEN BETTEN,
AUF ERDEN KÖNNEN SIE LEBEN RETTEN“
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(16.03.2024, 11:44)ochjoo schrieb: (15.03.2024, 11:12)Babybaum schrieb: Lottohden :
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Gerne bestätigen wir, dass das Glücksspielangebot von Lottohelden in Deutschland auf Basis einer innerhalb der Europäischen Union ausgestellten staatlichen Erlaubnis angeboten wird und aufgrund der unionsrechtlichen Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 AEUV) in Deutschland zulässig und legal ist. EU-Recht hat hier vor nationalem Recht Vorrang.
Die Erlaubnis wurde von der staatlichen Glücksspielaufsicht in Malta unter der Lizenznummer MGA/B2C/609/2018 erteilt und ist auch für Deutschland gültig.
Durch unsere Lizenz sind wir an strenge Auflagen gebunden, insbesondere auch in Bezug auf den Bereich Spieler- und Jugendschutz, worauf wir besonderen Wert legen.
Die 16 deutschen Bundesländer haben mit Wirkung 15. Oktober 2020 eine Übergangsregelung für Online-Glücksspiel beschlossen. Dies bedeutet, dass Anbieter, die sich an die gültigen gesetzlichen Vorgaben halten, in Deutschland toleriert werden. Lottohelden erfüllt diese neuen Anforderungen.
Wir können Ihnen also versichern, dass die Spielteilnahme bei Lottohelden vollkommen legal ist.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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Mit glücklichen Grüßen
Moin,
wenn Lottohelden sich auf Art. 56 AEUV beruft und alles korrekt ist, warum setzt dann die Glücksspielbehörde die Banken unter Druck ?
Gruß ochjoo
Augenscheinlich ist eben leider nicht alles korrekt.
Ich poste hier mal einen Ausschnitt aus dem Wikipediaeintrag von Lottoland, der so wohl auch für Lottohelden gelten dürfte:
Zitat:Die Rechtslage für Schwarze Lotterien ist in Deutschland eindeutig. Die im Deutschen Lotto- und Totoblock zusammengeschlossenen Lottogesellschaften der 16 deutschen Bundesländer betrachten Wetten auf Lotterieergebnisse durch Anbieter wie Lottoland als Verstoß gegen den Glücksspielstaatsvertrag.[42][43][10] Auch die Verbraucherzentrale warnt vor der Teilnahme.[24] So wurde Lottoland bereits vor dem Landgericht Koblenz als illegales Angebot eingestuft.[44] Die Versuche von Lottoland, eine Genehmigung in Deutschland zu erhalten,[45] sind bereits fehlgeschlagen, da das Verwaltungsgericht Regensburg entschieden hat, dass Lottoland schon kein Auskunftsanspruch für sein Begehren zusteht.[46]
Eine Klage von Lottoland vor dem Verwaltungsgericht des Saarlandes wurde abgewiesen. Die glücksspielrechtliche Untersagungsanordnung verstößt nicht gegen die gemeinschaftsrechtliche Dienstleistungsfreiheit und bleibt daher in Kraft.[47] Das Bundesverwaltungsgericht hat am 26. Oktober 2017 das Verbot für Glücksspiele im Internet bestätigt, es sei mit Verfassungs- und Europarecht vereinbar.[38][39]
Das Landgericht Koblenz verbot nach einer Klage von Lotto Rheinland-Pfalz das nicht lizenzierte Online-Glückspiel Lottoland, weil es die Entwicklung von Spielsucht begünstige.[48][49] Das Oberlandesgericht Koblenz entschied in höherer Instanz, dass Zweitlotterien im Internet unzulässig sind.[50] Vorstandschef Nigel Birrell wurde vom Landgericht Koblenz zu einem Ordnungsgeld von 30.000 Euro verurteilt.[51]
Die Verwaltungsgerichte in München und Berlin urteilten, dass Werbung für Lottoland.gratis gegen Rundfunkstaatsvertrag und Glücksspielstaatsvertrag verstößt, und untersagten die Ausstrahlung von Werbespots.[52] Über die Luleka Ltd. versuchte eine Tochterfirma ein ähnlich klingendes, aber kostenfreies Angebot zu bewerben, um bestehende Verbote gegen die Bewerbung von Lottoland.com im Rundfunk zu umgehen.[53] Auch der gemeinnützigen Stiftung wurde vom OVG Hamburg untersagt Glücksspielwerbung zu schalten, da sie den gleichen Namen wie der illegale Anbieter selbst trägt.[54]
Genehmigungen aus anderen EU-Staaten entfalten in Deutschland keine Rechtskraft, sondern gelten nur in den ausstellenden Ländern.[55] Lottoland selbst ist der Rechtsansicht, dass die in Gibraltar ausgestellte Glücksspiel-Lizenz auf Basis der in dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankerten Dienstleistungsfreiheit auch in Deutschland gilt.[18] Der Deutsche Lotto- und Totoblock beharrt auf der Rechtsposition, dass es in dem unionsweit nicht harmonisierten Gebiet des Glücksspielrechts keine Verpflichtung zur gegenseitigen Anerkennung der erteilten Erlaubnisse von verschiedenen Mitgliedstaaten gibt.[56]
Der Europäische Gerichtshof entschied 2010, dass eine Lizenz aus einem anderen Staat der EU nicht genügt, um das Internetglücksspielverbot zu umgehen. Für das Ordnungsrecht im Glücksspielsektor sind nach Ansicht des EuGH allein die Mitgliedstaaten zuständig. Er sagte jedoch auch, dass es rechtsstaatlich zugehen muss, und kassierte gleichzeitig mit dem Urteil den deutschen Glücksspielstaatsvertrag, da dieser gegen europäisches Recht verstößt. Die im Glücksspielstaatsvertrag enthaltenen Regelungen begrenzen nach seiner Auffassung die Spielsucht nicht wirksam, weil der Staat zu viel für seine Wettangebote wirbt. Damit entfällt auch das Monopol. Zudem entschied der EuGH schon mehrfach im Sinne der Onlineanbieter und damit auch im Sinne Lottolands, da die deutschen Regelungen bis dato stets gegen Europarecht verstießen (vergleiche dazu auch Rechtssache: C-336/14 Ince).
Der Wettkunde macht sich potenziell wegen der Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel strafbar. Jede Bank, die eine Transaktion im Zusammenhang mit einer Auszahlung von Gewinnsummen bemerkt, muss einen Verdacht nach Geldwäschegesetz melden.[url=https://de.wikipedia.org/wiki/Lottoland#cite_note-57][/url]
Lottohelden/land kann sich auf vieles berufen aber wenn die deutsche Rechtsprechung anderer Meinung ist, hat man als Kunde und potentieller Gewinner im Zweifel die Arschkarte gezogen und wer hat schon Lust, Zeit & Geld sich durch die Instanzen zu klagen?
Die Realität (Erfahrungsberichte hier im Forum & diverse Urteile) zeigt ja ganz offensichtlich, dass es inzwischen ein Glücksspiel (lol) ist, wenn man sich selbst kleinere Gewinne auszahlen lässt. Mit dem Risiko, das Konto gesperrt o. gekündigt zu bekommen + Anzeige und Strafbefehl wegen illegalen Glücksspiels.
Dass Lottohelden/Lottoland & Co. weiterhin kackdreist behaupten, es gäbe keine Probleme und rechtlich wäre alles geklärt ist mM schon ziemlich mies.
Die zahlungskräftigen deutschen Kunden sollen anscheinend noch so lange wie möglich gemolken werden.
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Ich gehe davon aus, dass Lottoland/Lottohelden zeitnah sowieso ihre ausländischen Lotterien aufgeben werden/müssen, nachdem sie nun in der Whitelist aufgenommen wurden....
https://www.gamesundbusiness.de/lottolan...-whitelist
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(02.04.2024, 09:10)Thomas89 schrieb: Ich gehe davon aus, dass Lottoland/Lottohelden zeitnah sowieso ihre ausländischen Lotterien aufgeben werden/müssen, nachdem sie nun in der Whitelist aufgenommen wurden....
https://www.gamesundbusiness.de/lottolan...-whitelist
Das ist ja mal ein Ding. Also scheint Lottoland und somit auch Lottohelden den Weg von Tipp24 zu gehen.
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02.04.2024, 09:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.04.2024, 10:01 von saeule.)
das wird mir leider nicht viel bringen
da tritt leider § 2 I StGB in Kraft
schon krass, wegen knapp 3 Monate
Amtsgericht Ebersberg - Strafbefehl mit 600 Euro Strafe
Anwaltskosten ...
und 106.000.- vom Staat einkassiert
und das mit nur 3 Euro Einsatz, alles richtig gemacht
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Moin,
ist tatsächlich jetzt offiziell aufgenommen !
Gruß ochjoo
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Allerdings mit neuen URLs
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….kann jetzt ganz offiziell gezockt werden oder nicht ?
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(02.04.2024, 10:18)ochjoo schrieb: ….kann jetzt ganz offiziell gezockt werden oder nicht ?
Die neuen offiziellen URLs von der Whitlist funktionieren noch nicht. Umsetzung wird wahrscheinlich noch etwas dauern. Schließlich wird man auf der deutschen Lottolandseite (leider) keine ausländischen Lotterien, Rubbellose, Live Blackjack, etc mehr spielen können.
Bzw Lottoland muss Maßnahmen ergreifen, dass man von Deutschland nur noch auf das Legale zugreifen kann.
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