(02.01.2024, 16:18)Ecart schrieb: Es wird noch etwas zeitlich dauern, dann werden alle Banken aus Deutschland diese gesetzlichen Auflagen erfüllen und keine Überweisungen mehr, auf deutsche Konten, von diesen "schwarzen/grauen" Lotterieanbieter durchführen!
Der Oliver von LH wird sich noch wundern, noch sind es nur "einige" Banken!
Es geht nicht nur um "Abweisung von Bankseite" - es geht um "Abweisung" durch deutsche gesetzliche Regelungen!
Finde jetzt auf die schnelle die Quelle nicht mehr.
https://www.sueddeutsche.de/politik/beho...-99-955295
8. Juli 2022, 17:19 Uhr
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) mit Sitz in Halle (Sachsen-Anhalt) hat zum 1. Juli die Verantwortung für die Bekämpfung des illegalen Glücksspiels im Internet übernommen. Sie kann den Angaben zufolge Zwangsgelder von bis zu 500.000 Euro verhängen. Möglich sind zudem Zahlungsstopps an die Anbieter und Internet-Sperren.
Ein solches IP-Blocking-Verfahren laufe aktuell bereits. "Es sind Aufforderungsschreiben an die ersten Provider ergangen, dass die Internet-Seiten des größten Zweitlotterieanbieters Lottoland eingestellt werden müssen und gesperrt werden müssen", sagte GGL-Vorstand Schwanke. Das Unternehmen Lottoland und seine Tochtergesellschaft Lottohelden böten seit Jahren in
Deutschland illegales Glücksspiel an. Viele Verbraucher glaubten, dass sie an Lotto teilnehmen. Das sei aber nicht der Fall.
Die Lottoland Gruppe ("Lottoland", "Lottohelden") hält die GGL-Pläne, Internetprovider aufzufordern, Angebote von Lottoland zu sperren, für rechtswidrig. "Gegenüber Anbietern im Schutzbereich des freien Dienstleistungsverkehrs in Europa sind Sperranordnungen generell verboten", erklärte das Unternehmen in einer Stellungnahme.
"Aus der Erfahrung der Vergangenheit, dadurch dass viele Glücksspielanbieter im Ausland ansässig sind, ist es schwierig, sie zu erreichen", sagte Schwanke weiter. Tatsächlich an das Zwangsgeld zu kommen, sei kompliziert. Deshalb werde in Kooperation mit Dienstleistern wie Kreditkarteninstitute und Banken auf die Zahlungsunterbindung (Payment Blocking) gesetzt. Bis zur Mitte des Jahres sei für das Verfahren das Land Niedersachsen zuständig gewesen und habe auch schon beachtliche Erfolge erzielen können.
Die Glücksspielbehörde kündigte an, auch konsequent Strafanzeigen wegen illegalen Glücksspiels und der Werbung dafür zu stellen. "Wir werben in Sachsen-Anhalt auch dafür, dass eine Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft hier in Halle an der Saale für das Internet-Glücksspiel aufgebaut wird, weil wir davon ausgehen, dass wir eine hohe Anzahl von Strafanzeigen abgeben werden", sagte Vorstand Ronald Benter.
-----------------------------------------------------------------------------------
Sie sind also im Prinzip in 1 1/2 Jahren nicht weiter gekommen. Ich vermute mal es liegt daran, dass eben das Angebot nicht illegal ist wie behauptet. Und die größeren Privatbanken lassen sich nicht so einfach durch solche Forderungen beeindrucken und auch die Internetanbieter haben ja eine IP Sperre bisher abgelehnt.
Am Ende ist es unglaublich nervig für die Kunden und ich wünsche mir, dass mal die deutschen Glücksspielbehörden endlich mal vorm Europäischen Gerichtshof klagen damit wir mal eine eindeutige und verbindliche Interpretation des (Europa)rechts in diesem Bereich bekommen. Aber diese Klage machen sie nicht, da sie wahrscheinlich fürchten zu verlieren. So kann man immer eine Drohkulisse aufbauen.
Bin aber natürlich kein Anwalt, nur mein Gefühl.