Zitat:Original von Gagga
In diese Rubrik bitte keine Räubergeschichten, Rechtsauffassungen zur Thematik "Zweitlotterien" oder Warnungen vor diesen.
Schildert ausschließlich Erfahrungen, die Ihr selbst gemacht habt.
Die Auszahlung der damals gewonnenen 6 R, davon jedoch "nur" 1/42tel Systemanteil "L", meiner "Vollsystem-TG" erfolgte problemlos. :guck:
https://www.lotto-totostrategen.de/threa...=8006&sid=
Die "Prozedur" hat sich etwas hingezogen, jedoch nur bedingt durch die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel 2022/2023.
Lottohelden verlangt bei Großgewinnen eine postalische Zusendung nach Malta (Fax od. DE-Mail lt. Rückmeldung auf meine Anfrage NICHT möglich) der beglaubigten Vor- u Rückseite des Reisepasses bzw. Personalausweises.
Je nachdem, wie die Verfügung bezüglich der Gewinnauszahlung im Kundenkonto angelegt ist, wird die Auszahlung direkt auf das angegebene Bankkonto getätigt oder, wenn keine Angabe, ab welcher Summe ausgezahlt werden soll, der Betrag dem Kundenkonto gutgebucht - auch hohe Gewinne. In diesem Falle wird die Gewinnauszahlung vom Kunden selbst veranlasst.
Trotz der zuverlässigen Abwicklung und positiven Erfahrungen mit den Lottohelden habe ich mich entschieden,
dort KEINE Tippabgaben für TGs mehr zu tätigen - da nicht staatlich und ich als TG-Leitung die Verantwortung trage...bei den Aktionen werde ich aber "schwach", das Risiko trage ich dann aber nur für mich
Zusatz-Info:
Was bedeutet AWV-Meldepflicht?
Wer Überweisungen ins Ausland tätigt oder aus dem Ausland erhält, findet auf dem Kontoauszug den Hinweis „AWV-Meldepflicht beachten, Meldenummer Bundesbank: (0800) 1234-111“ (Nummer funktioniert nur aus dem deutschen Festnetz; weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier:
https://www.bundesbank.de/de/service/mel...sen-611348).
Dabei handelt es sich um eine Meldepflicht, die über die zusammenfassende Meldung hinausgeht und statistischen Zwecken dient. Meldepflichtig sind aber nur Beträge von mehr als 12.500 EUR. Wenn es sich um mehrere Zahlungen einer Person unterhalb von jeweils 12.500 EUR handelt, sind diese ebenfalls von der Meldepflicht ausgenommen.
VG, Liane