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Allgemeine Ansichten zu KENO…
#41
Zitat:Original von Robby13
Für mich wird das Ziehungsgerät manipuliert. Dem Gerät werden bestimmt jeden Abend zwischen 19:00 und 19:10 Uhr alle abgegebenen Tips des Tages zugeführt und dann weiß das Gerät genau welche Zahlen es als Gewinnzahlen herausgeben muss, damit nur kleine Gewinne dabei herauskommen. Und wenn es gar nicht anders geht, dann wird auch mal 1 oder 2 mal im Monat ein größerer Gewinn >10000,- zugelassen.

Auf meine Frage hin an Lotto Hessen, warum bei Keno ein elektronisches und kein mechanisches Gerät wie bei Lotto benutzt wird, bekam ich die Antwort, weil man bei Keno "modern" sein wollte. :lol1: :roll: Blub blub blub Trost


@Robby13

Wenn man bei Wikipedia den Begriff "Verleumdung" eingibt, dann kann man das hier lesen.

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Für mich klingt Deine hier öffentliche Behauptung der Manipulation eines Ziehungsgerätes genau dieser Beschreibung zutreffend. Das alles ist kein Spaß! Bedenke, es gibt auch unter den Juristen Anwälte, die von Abmahnungen leben. Deine Behauptungen könnten ein gefundenes Fressen für diese Leute sein, weil leicht verdientes Geld.
You'll never walk alone - Gemeinsam sind wir stark!
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#42
Zitat:Original von Systemspieler
Für mich klingt Deine hier öffentliche Behauptung der Manipulation eines Ziehungsgerätes genau dieser Beschreibung zutreffend. Das alles ist kein Spaß! Bedenke, es gibt auch unter den Juristen Anwälte, die von Abmahnungen leben. Deine Behauptungen könnten ein gefundenes Fressen für diese Leute sein, weil leicht verdientes Geld.

"Für mich..." ist eine Meinung und keine Behauptung! Diese ist durch Artikel 5 GG geschützt!
Aber von mir aus, Robby13, sofort ins Gulag, gehe nicht über Los, und solche Gedanken werden
wir Dir bestimmt mit 5000-10000 Volt aus dem Schädel brennen. Zwinker

Übrigens beginnt auch Dein Satz mit "Für mich" … :D
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#43
@Ano
Das ist gut so! Keine Behauptung sondern Meinung. Gut zu wissen! Ich wollte ihn auch nur sensiblisieren, denn ich habe juristische Erfahrungen mit den Anwälten von LOTTO im Jahr 2000 gemacht. Damals hatte ich eine Internetseite http://www.lotto-toto-systeme.de Eines Tages bekam ich Post von den LOTTO-Anwälten. Die Wörter LOTTO und TOTO wäre per Wortmarke im Patentamt geschützt. Unterlassungserklärung und 2.800 DM Anwaltsgebühren weil Steitwert 50.000 DM. Ich konnte Dank eines Journalisten die Summe auf die Hälfte drücken. Also: Es ist ein Spiel mit dem Feuer, wenn man sich mit LOTTO anlegt.
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#44
:watt:
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#45
Zitat:Original von Robby13
:watt:

Wenn es falsch verstanden wurde, Du kannst all das weiter
kritisieren, wie Du möchtest, ich habe da nichts dagegen.

Gruß Ano
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#46
Zitat:Original von Robby13
:watt:

Mein Rat: Unterlasse solche abenteurerlichen Thesen in einem öffentlichen Forum! Ausser Du bist Dir 100% sicher, dass gemauschelt wird, und dass Du eindeutige Beweisse hast, dann unternehme etwas dagegen - zeige die Leute an!

Meine Einschätzung: Du liegst total falsch! Lass es sein und verhalte Dich künftig bzgl. solchen Thesen einfach mit geballter Faust ruhig, wenn Deine Zahlen wieder nicht gezogen werden. Nimm es einfach hin, dass niemand in der Lage ist, permanent im Keno zu gewinnen. Es ist einfach so.

Gruß
Systemspieler
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#47
Ich habe für mich entschieden, dass ich Keno ab jetzt nur noch in den Stufen spiele, wo Gewinne realistisch möglich sind (und zugelassen werden). Also nur Typ 2 bis max. 6.
Wer denkt, dass er 500000,- oder 1 Million gewinnen kann, ist auf dem Holzweg. Das geht nur bei Lotto.
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#48
Zitat:Original von Robby13
Eine Staatsanwaltschaft ermittelt nur, wenn es von oben eine Anweisung gibt. ;-)

Kaum ist man einen Tag nicht im Forum, ...

Bevor Du Dich hier weiter um Kopf und Kragen schreibst und die Leitung des Forums in Schwierigkeiten bringst, lies allein zu dieser Deiner Behauptungen zum Offizialdelikt in unserer Strafprozessordnung - aber nur, falls Fakten nicht stören:
[CENTER]§ 160
Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung[/CENTER]
(1) Sobald die Staatsanwaltschaft durch eine Anzeige oder auf anderem Wege von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält, hat sie zu ihrer Entschließung darüber, ob die öffentliche Klage zu erheben ist, den Sachverhalt zu erforschen.
(2) Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen, deren Verlust zu besorgen ist.
(3) Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sollen sich auch auf die Umstände erstrecken, die für die Bestimmung der Rechtsfolgen der Tat von Bedeutung sind. Dazu kann sie sich der Gerichtshilfe bedienen.
(4) Eine Maßnahme ist unzulässig, soweit besondere bundesgesetzliche oder entsprechende landesgesetzliche Verwendungsregelungen entgegenstehen.


Gruß
Gagga
Es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit!
Meine freeware Toto13Tool, Toto45Tool, Zufall 2.0
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#49
In Belgien ist das korrekter. Da sieht man auch Datum und Uhrzeit. So müsste das auch hier sein!

https://www.lotto-totostrategen.de/threa...=6324&sid=
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#50
Chris2K hat uns in der shoutbox aufgeklärt. Hier nochmals im Thread:

"Um zu gewährleisten, dass die Ziehung der Zahlen auch wirklich dem Zufall überlassen bleibt, wurde der Rechner als Kombination aus zwei Generatoren realisiert", erklärt Montenegro. "Einer von beiden, der Pseudo-Random-Generator, besteht aus einer Software, die einen Algorithmus generiert. Dieser Algorithmus behandelt alle Möglichkeiten Zahlen zu kombinieren gleich. Der zweite Generator erzeugt mit Hilfe eines Transistors Hardware-Rauschen. Dies wird verstärkt und digitalisiert, um so zusätzlich unvorhersehbare Daten zu erhalten. Beide Generatoren gemeinsam sorgen für ein Zahlenergebnis nach dem Zufallsprinzip. Jede Zahlenkombination hat dieselbe Chance. Das System wurde bereits vom TÜV geprüft. Die erforderliche Fehlertoleranz und Ausfallsicherheit erhält das Keno-System durch zwei voneinander unabhängige Rechner. Nach dem Startsignal läuft alles automatisch ab. Der Mastergenerator ermittelt zunächst die Gewinnzahlen und gibt diese an den Partnerrechner weiter. Beide Computer sind von außen nicht mehr beeinflussbar. Sobald das Signal zum Start der Fernsehübertragung gegeben ist, übermitteln zur Sicherheit beide Rechner dieselben Zahlen per Infrarot an die Visualisierungseinheiten, wo sie angezeigt, digitalisiert und direkt an den Hessischen Rundfunk und so zu den Zuschauern gesendet werden. Fällt einer der beiden Rechner des Keno-Systems aufgrund eines Hardwarefehlers aus, übernimmt der andere die Aufgabe, ohne daß die Ziehung unterbrochen wird.
https://idw-online.de/de/news75052


@Robby13
Konnten seine Ausführungen Deine Manipulations-Vorstellungen irgendwie beeinflussen?
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