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Abschrift einer internen Mitteilung an die Lottohelden
Hallo Lottohelden,
wir spielen in einer kleinen TG das MiniLotto.
Nun ist eine Diskussion darüber aufgekommen,
ob die 100.000 € Gewinn in Klasse 1
als fixer Gewinn ausgezahlt werden,
also unabhängig von der Anzahl der Gewinner in Klasse 1.
Wir gehen davon aus, dass alle vier Gewinnklassen im MiniLotto fix sind.
Ich nehme an, dass Ihr nichts dagegen habt,
wenn ich Eure Antwort in unserem Forum veröffentliche.
Beste Grüße
Peter
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Abschrift einer eMail von die Lottohelden :
Hallo Herr Peter . . . ,
ich bin Marvin und für die Beantwortung Deiner E-Mail bei Lottohelden.de
zuständig.
Du gewinnst bei Lottohelden.de stets denselben Betrag, als wenn Du
Deinen Spielschein direkt am Kiosk abgegeben hättest.
Der Gewinn in Gewinnklasse 1 ist also abhängig von der Anzahl der
zugrunde liegenden Lotteriegewinnscheine in dieser Gewinnklasse, sowie
von der Anzahl der Lottohelden-Gewinntipps in dieser Gewinnklasse.
Konnte ich Dir weiterhelfen?
Mit glücklichen Grüßen
Marvin von Lottohelden.de
Du erreichst unseren Kundenservice auch telefonisch von Montag bis
Samstag von 09-19 Uhr unter der (040) 22 86 60 76.
mail service@lottohelden.de
url http://www.lottohelden.de
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Abschrift meiner eMail Antwort an die Lottohelden :
Hallo Marvin,
leider ist Deine Antwort absolut nicht hilfreich.
Sie ist leider auch nicht richtig.
Das was Du hier schreibst, ist das Standard-Procedere für
die (großen) Jackpot-Lotterien, das in den Teilnahmebedingungen
im Abschnitt 11 in den Punkten 11.1 bis 11.8 beschrieben wird.
Im Punkt 11.9 wird aber für das MiniLotto die Ausnahme beschrieben :
Zitat
11.9.
Gewinne bei MiniLotto
Entgegen der oben genannten Regelungen werden Gewinne bei MiniLotto wie auf der Website beschrieben und damit unabhängig von den Angaben der zugrunde liegenden Lotterieveranstalter ausbezahlt.
Zitat Ende
Nach meiner Einschätzung gehören (rechtsverbindliche) Gewinnzusagen NICHT auf die Website,
sondern in die Teilnahmebedingungen.
Deswegen noch einmal konkret nachgefragt :
Sind die auf der Website ausgewiesenen Gewinne in den Gewinnklassen 1 bis 4 alles Fixquoten
- - - also unabhängig von der Anzahl der Gewinner ?
Mit besten Grüßen
Peter
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Abschrift der Antwort per eMail von den Lottohelden
Hallo Herr Peter . . . ,
vielen Dank für Deine Rückmeldung.
In der Tat handelt es sich bei MiniLotto um fixe Quoten bei
Lottohelden.de.
Einzig zu beachten ist, dass es in der Gewinnklasse 1
eine anteilige Ausschüttung entsprechend der Anzahl der Gewinner gibt.
Konnte ich Dir weiterhelfen?
Mit glücklichen Grüßen
Matthias von Lottohelden.de
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Abschrift meiner Antwort per eMail an die Lottohelden
Hallo Matthias,
ja, das ist jetzt eine klare (99 %) Antwort - -
für die 100 % würde ich noch folgende Ergänzung vor nehmen :
Einzig zu beachten ist, dass es in der Gewinnklasse 1
eine anteilige Ausschüttung entsprechend der Anzahl der Lottohelden - Gewinner gibt.
Das Ganze dann in den Punkt 11.9 der Teilnahmebedingungen - - und Alle wären glücklich.
Beste Grüße
Peter
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Abschrift der Antwort per eMail von den Lottohelden
Hallo Herr Peter . . . ,
vielen Dank für das Feedback, welches ich gerne weitergeben werde.
Mit glücklichen Grüßen
Matthias von Lottohelden.de
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Hallo zusammen,
nun werden wir wohl von Zeit zu Zeit mal in den
Teilnahmebedingungen nachgucken müssen,
ob sich was geändert hat.
@lo-lue
Auf eine Nachfrage wegen der Veröffentlichung der
Anzahl der Gewinner habe ich verzichtet.
Nach meiner Erfahrung läuft man mit solchen Sachen
bei den Lottohelden gegen die Wand - da sind die ganz stur.
Obwohl es schon ganz interessant wäre, zu sehen,
wie häufig denn die 100.000 € abgeräumt werden.
Mit besten Grüßen
Peter K.
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In den AGB bei Lottohelden ist bis heute keine Änderung diesbezüglich zu erkennen. Sehe ich es richtig, dass nach aktuellem Kenntnisstand der Gewinn in Gewinnklasse 1 (100.000 EUR) mit eventuellen weiteren Lottohelden-Gewinnern anteilmäßig geteilt werden muss? Die Anzahl der Lottohelden-Gewinner wird nie veröffentlicht. Lottohelden könnte bei einem Gewinn einfach behaupten, dass es z. B. drei weitere Gewinner in der Gewinnklasse 1 gibt. Ich will jetzt nicht mit Verschwörungstheorien kommen, aber ich halte das für ziemlich intransparent. Auch wenn Lottohelden in Gibraltar staatlich lizensiert ist, frage ich mich, inwieweit sowas kontrolliert wird?
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Bereits die erste Aussage von Lottohelden: "Der Gewinn in Gewinnklasse 1 ist also abhängig von der Anzahl der zugrunde liegenden Lotteriegewinnscheine in dieser Gewinnklasse, sowie von der Anzahl der Lottohelden-Gewinntipps in dieser Gewinnklasse", hätte man als richtig ansehen müssen, dann wäre man nicht zu der bis jetzt vorherrschenden falschen Schlussfolgerung gekommen, dass bei der Berechnung der Gewinnauszahlung die 100.000 Euro in der ersten Gewinnklasse nur durch die Anzahl der Gewinner von Lottohelden geteilt werden.
Wenn bei Kundenanfragen ein Kunde ein Lotterieprodukt besser darstellt als es in Wirklichkeit ist, stellen sich die Mitarbeiter von Lottohelden natürlich dumm und tun so als ob der Kunde recht hätte, indem Lottohelden bei derartigen Falschaussagen der Kunden keinerlei Anstalten unternimmt diese zu korrigieren (und vermutlich schon erst recht nicht, wenn man die Aussagen von Lottohelden auch noch abstreitet), sondern man für gewöhnlich nur auf die Fragen der Kunden eingeht. Letztendlich wurde in keiner Email von Lottohelden bestätigt, dass sich die Gewinnauszahlung in der höchsten Gewinnklasse nur an der Anzahl der Gewinner von Lottohelden orientiert.
Als Erstes sollten wir uns ansehen, was man überhaupt unter einem "Lottohelden-Gewinntipp" versteht und wie raffiniert Lottohelden bereits hierbei schon vorgegangen ist. Doch dazu betrachten wir erst einmal die AGB von Lottoland, wo man im Kapitel Definitionen folgenden Abschnitt findet:
"EU Lotto-Gewinntipp" - bezeichnet einen gewinnenden Tipp auf ein EU Lotto Spiel, welche erfolgreich entweder direkt oder indirekt, per Internet, Telefon oder über andere Kanäle abgegeben wurde und von Lottoland im Namen des Spielers bei EU Lotto abgegeben wurde, einschließlich möglicher gewinnender Tipps, welche durch eine dritte Partei bei EU Lotto abgegeben bzw. von einer dritten Partei im Namen des Spielers bei EU Lotto abgegeben wurden.
Dass hier mit "dritter Partei" niemand anders als Lottohelden gemeint sein kann, dürfte wohl jedem noch einleuchten, da es nur diese beiden Unternehmen gibt, die bei EU Lotto Tipps abgeben (siehe hier). Und da Lottoland keine Werbung für Lottohelden betreiben möchte, bezeichnet man Lottohelden als "dritte Partei". Liest man nun den Abschnitt 11.2 durch, in dem beschrieben wird, wie die Gewinnauszahlung in einer Typ A Gewinnklasse berechnet wird, kommt man zu der Erkenntnis, dass z. B. bei MiniLotto der Gesamtgewinn, der bei der regulären Lotterie für die höchste Gewinnklasse zur Verfügung gestellt wird, zur Berechnung der Gewinnauszahlung für die Gewinner bei Lottoland, durch die Anzahl der Gewinner bei EU Lotto (also Lottoland und Lottohelden) und der regulären Lotterie geteilt werden muss. Somit stellt sich schon mal die Frage, warum dies bei Lottohelden anders sein soll, da doch EU Lotto als Buchmacher für beide Unternehmen fungiert (EU Lotto, Lottoland und Lottohelden sitzen übrigens alle im selben Gebäude).
Schauen wir uns vor diesem Hintergrund nun die AGB von Lottohelden an, wo man im Kapitel Definitionen folgenden Abschnitt findet:
"Lottohelden-Gewinntipp" - bezeichnet einen gewinnenden Tipp auf ein EU Lotto Spiel, welcher erfolgreich entweder direkt oder indirekt, per Internet, Telefon oder über andere Kanäle abgegeben wurde und von Lottohelden im Namen des Spielers bei EU Lotto abgegeben wurde, einschließlich möglicher gewinnender Tipps, welche durch eine dritte Partei bei Lottohelden abgegeben und dann von Lottohelden im Namen des Spielers bei EU Lotto abgegeben wurden.
Jetzt könnt ihr mal raten, wer in diesem Abschnitt mit "dritte Partei" gemeint sein soll. Natürlich kann es sich hierbei um niemand anderen als Lottoland handeln! Das heißt also folgendes: Alle Tipps die von den Kunden von Lottoland direkt bei Lottoland abgegeben werden, werden zunächst an Lottohelden übermittelt und Lottohelden leitet diese dann zusammen mit deren eigenen Kundentipps an EU Lotto weiter. Da Lottoland also seine Kundentipps bei Lottohelden abgibt, kann Lottohelden somit auch diese Tipps als Lottohelden-Tipps bezeichnen. Diese ganze Vorgehensweise dient offenbar nur dem Zweck die Spieler bei Lottohelden selbst in den AGB noch in die Irre zu führen, da natürlich jeder der dort "Lottohelden-Gewinntipp" liest automatisch davon ausgeht, dass damit nur die Gewinntipps von Lottohelden und nicht auch noch die von Lottoland gemeint sind. Tatsache ist jedoch, dass in den AGB von Lottohelden mit "Lottohelden-Gewinntipp" genau die gleichen Tipps gemeint sind, die in den AGB von Lottoland mit "EU Lotto-Gewinntipp" bezeichnet werden (also alle Gewinntipps von Lottoland und Lottohelden zusammengerechnet).
Bleibt jetzt also nur noch die Frage offen, ob sich die Gewinnauszahlung auch bei Lottohelden an der regulären Lotterie orientiert. Angesichts der bisher betrachteten Punkte scheint dies eigentlich nur logisch zu sein.
Da Lottohelden selber die Gewinnbeträge bei MiniLotto festgelegt hat und diese nicht von der regulären Lotterie übernimmt, musste man somit einen zusätzlichen Abschnitt in den AGB hinzufügen, während dieser natürlich bei Lottoland fehlt, da man sich ja dort bei der Gewinnauszahlung an den Gewinnen der regulären Lotterie orientiert.
Schauen wir uns dazu noch einmal diese Textpassage an, die jetzt in Abschnitt 11.10 der AGB steht:
"Entgegen der oben genannten Regelungen werden Gewinne bei MiniLotto wie auf der Website beschrieben und damit unabhängig von den Angaben der zugrunde liegenden Lotterieveranstalter ausbezahlt."
Dieser Satz bezieht sich nur auf die Gewinnbeträge, die als Grundlage zur Berechnung der Gewinnauszahlung herangezogen werden. Die von dem "zugrunde liegenden Lotterieveranstalter" veröffentlichten Angaben bezüglich der Anzahl der Gewinner, sind somit für die Gewinnberechnung weiterhin relevant, denn auch auf der Website (also in den Spielregeln) werden keine Auskünfte zur Berechnung der Gewinnauszahlung angegeben, wodurch die Angaben in den AGB gelten. Allerdings muss ich zugeben, dass dieser Satz in den AGB ziemlich schwammig formuliert wurde, da man durchaus davon ausgehen kann, dass mit den "Angaben der zugrunde liegenden Lotterieveranstalter" auch die Anzahl der Gewinner gemeint sein könnte. Gut möglich, dass man (wie auch mit der Bezeichnung "Lottohelden-Gewinntipp") die Spieler durch diese Formulierung bewusst täuschen wollte, damit diese zu der Meinung gelangen, die Anzahl der Gewinner bei der regulären Lotterie spiele keine Rolle mehr.
Dass dies aber nicht sein kann, zeigt sich schon allein daran, dass in den AGB in Abschnitt 11.1 bei dem Spiel MiniLotto die erste Gewinnklasse als Typ A kategorisiert wurde (genauso wie bei Lottoland). Wäre es tatsächlich so, dass sich nur die Gewinner von EU Lotto (also Lottohelden und Lottoland) den Gewinn von 100.000 Euro teilen müssten, hätte man (wie auch bei der Lotterie GlücksSpirale Jahresrente) bei MiniLotto die Typ-A-Kategorisierung gelöscht und dafür die Lotterie in den Abschnitt 11.17 (maximale Auszahlungen) mit einem Betrag von 100.000 Euro zusätzlich mit aufgenommen.
Fakt ist also, dass die 100.000 Euro in der ersten Gewinnklasse, zur Berechnung der Gewinnauszahlung an die Gewinner von Lottohelden, nicht nur durch die Anzahl der Gewinner von Lottohelden geteilt werden, sondern auch durch die Anzahl der Gewinner bei der regulären Lotterie und sogar noch durch die Anzahl der Gewinner bei Lottoland. Hierzu wollte ich aber auch noch einmal die Bestätigung von Lottohelden einholen und habe daher per Email ganz bewusst und direkt die Frage gestellt, wie hoch die Gewinnauszahlung in der ersten Gewinnklasse bei MiniLotto wäre, wenn es einen Gewinner bei Lottohelden, einen Gewinner bei Lottoland und einen Gewinner bei der regulären Lotterie gäbe. Daraufhin habe ich folgende Antwort wortwörtlich von Merlin erhalten:
"Sollte es beim MiniLotto in der regulären Lotterie, bei Lottoland sowie Lottohelden einen Gewinner in der Gewinnklasse 1 geben, so wird dies als insgesamt drei Gewinner in dieser Gewinnklasse gewertet und wäre in dieser Form gleich gestellt, als hätten wir die Tipps an die staatliche Annahmestelle vermittelt."
Für die Spieler ist es daher wichtig zu wissen, wie oft es vorkommt, dass es bei MiniLotto bei der regulären Lotterie einen Gewinner gibt. Geht man mal von den Samstagsziehungen aus, müssen für die rund 300.000 Zloty, die dort durchschnittlich im Jackpot liegen, rund 1.200.000 Tipps bei der regulären Lotterie abgegeben werden. Bei einer Jackpotwahrscheinlichkeit von lediglich 1:850.668 gibt es somit im Durchschnitt bereits rund 1,4 Gewinner bei der regulären Lotterie und die Wahrscheinlichkeit, dass es in der höchsten Gewinnklasse mindestens einen Gewinner gibt, liegt bei 75,6 %. Wer also tatsächlich soviel Glück haben sollte, 5 Richtige bei MiniLotto zu erzielen, bekommt in rund drei von vier Fällen von Lottohelden bestenfalls noch 50.000 Euro ausbezahlt, selbst wenn es keinen weiteren Gewinner bei EU Lotto geben sollte.
Aus diesem Grund erübrigt sich eigentlich auch die Frage, warum Lottohelden und Lottoland in den Gewinntabellen nicht angeben, wie viele Gewinner von EU Lotto es in den einzelnen Ziehungen von MiniLotto gibt. Denn würde man dies tun, könnten alle Spieler erkennen, wie selten man bei 5 Richtigen die vollen 100.000 Euro ausbezahlt bekommt und viele würden diese Lotterie dann vermutlich nicht mehr spielen.
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