08.03.2017, 16:28
Zitat:"Der Bundesgerichtshof hatte den Sachverhalt eines Kartellrechtsverstoßes durch Westlotto bestätigt, beauftragte das Oberlandesgericht aber mit einer Überprüfung der festgesetzten Schadenersatzzahlung.
Das ursprüngliche Urteil des OLG Düsseldorf hatte der SWS im April 2014 Schadenersatz in Höhe von 11,5 Mio. Euro zuzüglich Zinsen zugesprochen."
Zitat: Im Verfahren geht es um mögliche Schadenersatzansprüche der SWS, einer Tochtergesellschaft der mybet Holding SE, aufgrund kartellrechtswidrigen Verhaltens von Westlotto. :lol1:
Kommt ja über die hohen "WestLotto-Gebühren" wieder rein... :frech:
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat den nächsten Verhandlungstermin im Verfahren SWS Service GmbH (SWS) gegen Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG (Westlotto) verschoben.
Ursprünglich war der Termin für die mündliche Verhandlung auf den 8. März 2017 [heute] festgesetzt worden.
Als neuer Verhandlungstermin setzte das Oberlandesgericht nun den 12. Juli 2017 fest.
Quelle: => https://www.mybet-se.com/en/news-publika...story=1012
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