Sehr geehrter Herr Reith, 31.01.2014 um 18:24 Uhr
vielen Dank für das freundliche Gespräch.
Anbei sind noch einmal wie gewünscht der Ausschnitt vom AGB und weitere Informationen betreff Euro-Milliones:
9.7 „Euro Millones“ - Beschreibung und Gewinne
9.7.1 „Euro Millones“ ist ein MyLotto24-Spiel, das auf der spanischen Lotterie „Euromillones“ basiert, die von der Staatslotterie Loterías y Apuestas del Estado betrieben und veranstaltet wird („Euromillones“). Die spanische Lotterie „Euromillones“ ist Teil einer paneuropäischen Lotterie, bei der aus den Zahlen 1-50 per Zufallsgenerator fünf Zahlen sowie zwei „Stern“-Zahlen aus den Zahlen 1 bis 11 („Sterne“) gezogen werden. Ziehungen finden in der Regel jeden Dienstagabend- und jeden Freitagabend statt.
9.7.2 Möchte der Spielteilnehmer einen Tipp auf „Euro Millones“ abgeben, wählt der Spielteilnehmer auf dem virtuellen „Euro Millones“-Tippschein die Anzahl der gewünschten Tippfelder für den Tipp sowie den Ziehungstag – Dienstag, Freitag oder beide Ziehungstage. Auf einem „Euro Millones“-Tippschein befinden sich fünf Tippfelder, von denen mindestens eines ausgefüllt werden muss. Jedes ausgefüllte Tippfeld gilt als gesonderter Tipp. Die Tippfelder bestehen aus einem Zahlenfeld mit 50 Zahlen sowie einem Sternfeld mit 11 Sternen. Für jedes Tippfeld sind fünf der 50 Zahlen und zwei Zahlen der 11 Sterne auszuwählen. Die Zahlen können vom Spielteilnehmer entweder selbst manuell ausgewählt oder aber von einem Zufallsgenerator bestimmt werden. Auch eine Kombination beider Methoden (Auswahl eines Teils der Zahlen und Auffüllung per Zufallsgenerator) ist möglich.
9.7.3 Spieleinsätze und Gebühren richten sich nach der Anzahl der Tippfelder, dem Ziehungstag und der vom Spielteilnehmer gewählten Anzahl der Ziehungen. Die Spieleinsätze und Gebühren werden auf dem jeweiligen Tippschein zum Zeitpunkt der Abgabe des Tipps angezeigt.
9.7.4 Pro Tipp ist nur ein Gewinn möglich. Dieser besteht in der jeweils höchsten, für den jeweiligen Tipp verfügbaren und mit dem Tipp erzielten Gewinnklasse.
9.7.5 Der von MyLotto24 auf einen MyLotto24-Gewinntipp für eine Gewinnklasse auszuzahlende Gewinn hängt von der Anzahl der MyLotto24-Gewinntipps und der Anzahl der EMP-Gewinnscheine in Gewinnklasse I, dem Euromillones Jackpot und/oder der von der Loterías y Apuestas del Estado veröffentlichten Gewinnquote für die jeweilige Ziehung von „Euromillones“ ab.
9.7.6 Die von der Loterías y Apuestas del Estado veröffentlichten Gewinnquoten können dem spanischen Steuerrecht unterliegen. Der von MyLotto24 in Gewinnklasse I auszuzahlende Gewinn kann daher reduziert sein und beträgt mindestens 80 % der durch die Loterías y Apuestas del Estado veröffentlichten Gewinnquote oder eines höheren Betrages (den durch die Loterías y Apuestas del Estado veröffentlichte Gewinnquote von 100 % nicht übersteigend), der von MyLotto24 vor der jeweils relevanten Ziehung der Lotterie „Euromillones“ auf ihrer Website oder auf der Website eines Geschäftspartners angekündigt wird. Die von MyLotto24 in der Gewinnklasse II und den darunter liegenden Gewinnklassen auszuzahlenden Gewinne werden nicht reduziert. Im Falle einer durch die Loterías y Apuestas del Estado nach den Regeln für „Euromillones“ erfolgten Zuschlagung der auf die Gewinnklasse I entfallenden Gewinnsumme an die nächste niedrigere Gewinnklasse, in der es einen „Euromillones“-Gewinnschein gibt, gilt die Regelung des Satzes 2 dieser Ziffer 9.7.6, mit der Folge, dass der aus der Gewinnklasse I zugeschlagene Betrag bei der Berechnung der Gesamtauszahlungssumme in dem in Satz 2 dieser Ziffer 9.7.6 beschriebenen Maße reduziert werden kann. Die originär, d.h. unter Außerachtlassung der Zuschlagung, auf Gewinnklasse II oder die darunter liegenden Gewinnklassen entfallende Gewinnsumme wird nicht reduziert.
9.7.7 Der Gesamtbetrag aller von MyLotto24 für Gewinnklasse I für eine Ziehung auszuzahlenden Gewinne entspricht höchstens dem Euromillones Jackpot für die jeweilige Ziehung der spanischen Lotterie „Euromillones“ unter Berücksichtigung der in Ziffer 9.7.6 beschriebenen Reduzierung.
9.7.8 Der von MyLotto24 hinsichtlich eines MyLotto24-Gewinntipps in Bezug auf eine Ziehung der spanischen Lotterie „Euromillones“ auszuzahlende Höchstgewinn errechnet sich wie folgt:
Gibt es nur einen einzigen MyLotto24-Gewinntipp in Gewinnklasse I, so gilt Folgendes:
Hat die Loterías y Apuestas del Estado keinen EMP-Gewinnschein in Gewinnklasse I veröffentlicht, entspricht der bezüglich auf den einzigen MyLotto24-Gewinntipp in Gewinnklasse I auszuzahlende Gewinn mindestens 80 % des Betrages, den die Loterías y Apuestas del Estado auf einen EMP-Gewinnschein in Gewinnklasse I ausgezahlt hätte, wenn es einen EMP-Gewinnschein in Gewinnklasse I gegeben hätte. Dieser Betrag wird von MyLotto24 auf Basis der von der Loterías y Apuestas del Estado veröffentlichten Gesamtspieleinsätze für die jeweilige Ziehung der spanischen Lotterie „Euromillones“ sowie deren Verteilung auf die Gewinnklassen kalkuliert.
Hat die Loterías y Apuestas del Estado einen oder mehrere EMP-Gewinnscheine in der Gewinnklasse I veröffentlicht, entspricht der hinsichtlich auf den einzigen MyLotto24-Gewinntipp auszuzahlende Gewinn mindestens 80 % der von der Loterías y Apuestas del Estado auf einen EMP-Gewinnschein in Gewinnklasse I für die jeweilige Ziehung ausgezahlten Gewinnquote.
Gibt es zwei oder mehr MyLotto24-Gewinntipps in Gewinnklasse I und:
ist die von der Loterías y Apuestas del Estado veröffentlichte Anzahl der EMP-Gewinnscheine in Gewinnklasse I gleich oder höher als die Anzahl der MyLotto24-Gewinntipps in Gewinnklasse I, so entspricht der auf jeden solchen MyLotto24-Gewinntipp auszuzahlende Gewinn mindestens 80 % der von der Loterías y Apuestas del Estado für Gewinnklasse I veröffentlichten Gewinnquote;
ist die Anzahl der EMP-Gewinnscheine in Gewinnklasse I geringer als die Anzahl der MyLotto24-Gewinntipps in Gewinnklasse I, entspricht der auf jeden solchen MyLotto24-Gewinntipp auszuzahlende Gewinn 80 % des „Euromillones Jackpots“ für Gewinnklasse I für die jeweilige Ziehung der spanischen Lotterie „Euromillones“, dividiert durch die Gesamtanzahl der MyLotto24-Gewinntipps.
Hat die Loterías y Apuestas del Estado keinen EMP-Gewinnschein in Gewinnklasse I veröffentlicht, entspricht der im Rahmen von Ziffer 9.7.8(b)(ii) von MyLotto24 zu Grunde gelegte „Euromillones Jackpot“ der Gewinnklasse I mindestens 80 % des Betrages, den die Loterías y Apuestas del Estado auf einen EMP-Gewinnschein in Gewinnklasse I ausgezahlt hätte, wenn es einen EMP-Gewinnschein in Gewinnklasse I gegeben hätte. Dieser Betrag wird von MyLotto24 auf Basis der von der Loterías y Apuestas del Estado veröffentlichten Gesamtspieleinsätze für die jeweilige Ziehung der spanischen Lotterie „Euromillones“ sowie deren Verteilung auf die Gewinnklassen kalkuliert.
Beispiele:
Beispiel 1: Es gibt einen MyLotto24-Gewinntipp in Gewinnklasse I und zwei von der Loterías y Apuestas del Estado veröffentlichte EMP-Gewinnscheine in Gewinnklasse I bei einem Euromillones Jackpot von 30.000.000 Euro: Die für jeden EMP-Gewinnschein auszuzahlende Gewinnquote wäre in diesem Fall die Hälfte des „Euromillones Jackpots“, also 15.000.000 Euro. Der für diesen einzigen MyLotto24-Gewinntipp auszuzahlende Gewinn würde daher mindestens 12.000.000 Euro betragen (entsprechend 80 % der von der von der Loterías y Apuestas del Estado veröffentlichten Gewinnquote in Gewinnklasse I).
Beispiel 2: Es gibt vier MyLotto24-Gewinntipps in Gewinnklasse I und fünf von der Loterías y Apuestas del Estado veröffentlichte EMP-Gewinnscheine in Gewinnklasse I bei einem Euromillones Jackpot von 30.000.000 Euro: Die für jeden EMP-Gewinnschein auszuzahlende Gewinnquote wäre in diesem Fall ein Fünftel des „Euromillones Jackpots“, also 6.000.000 Euro. Der für jeden MyLotto24-Gewinntipp auszuzahlende Gewinn in Gewinnklasse I würde daher mindestens 4.800.000 Euro betragen (entsprechend 80 % der von der von der Loterías y Apuestas del Estado veröffentlichten Gewinnquote in Gewinnklasse I).
Beispiel 3: Es gibt drei MyLotto24-Gewinntipps in Gewinnklasse I und nur einen von der Loterías y Apuestas del Estado veröffentlichten EMP-Gewinnschein in Gewinnklasse I bei einem Euromillones Jackpot von 30.000.000 Euro: Der EMP-Gewinnschein würde den Euromillones Jackpot in Höhe von 30.000.000 Euro erhalten. Der für jeden MyLotto24-Gewinntipp auszuzahlende Gewinn in Gewinnklasse I würde 8.000.000 Euro betragen (dies entspricht 80 % des Betrages des Euromillones Jackpots, dividiert durch die Anzahl der MyLotto24-Gewinntipps).
Beispiel 4: Es gibt keinen MyLotto24-Gewinntipp in Gewinnklasse I und keinen von der Loterías y Apuestas del Estado veröffentlichten EMP-Gewinnschein in Gewinnklasse I bei einem Euromillones Jackpot in Höhe von 190.000.000 Euro und einem Gewinnbetrag in Gewinnklasse II in Höhe von 8.000.000 Euro. Es gibt einen MyLotto24-Gewinntipp in Gewinnklasse II und zwei von der Loterías y Apuestas del Estado veröffentlichte EMP-Gewinnscheine in Gewinnklasse II. Die Gewinnquote für jeden EMP-Gewinnschein in Gewinnklasse II setzt sich zusammen aus der Hälfte des Euromillones Jackpots, also 95.000.000 Euro, und der Hälfte des für Gewinnklasse II auszuzahlenden Gewinns, also 4.000.000 Euro. Daraus ergibt sich für jeden EMP-Gewinnschein ein Gesamtgewinn in Höhe von 99.000.000 Euro. Der für den MyLotto24-Gewinntipp in Gewinnklasse II auszuzahlende Gewinn würde 80.000.000 Euro betragen (dieser Betrag setzt sich zusammen aus 80 % des Betrages des Euromillones Jackpots, also 76.000.000 Euro, und dem für die Gewinnklasse II auszuzahlenden Gewinn, also 4.000.000 Euro).
c. Die in dieser Ziffer 9.7.8 beschriebene Errechnung der durch MyLotto24 auszuzahlenden Gewinne in Gewinnklasse 1 findet entsprechend auf die jeweils darunter liegenden Gewinnklassen Anwendung (insofern sind die Bezugnahmen auf „Gewinnklasse 1“ entsprechend durch die konkret relevante Gewinnklasse (z.B. „Gewinnklasse 3“ zu ersetzen).
9.7.9 Die genauen bzw. annähernden Gewinnmöglichkeiten für jeden Tipp werden den Spielteilnehmern auf der Website angegeben.
9.7.10 Die Ergebnisse der Ziehung der Lotterie „Euromillones“ (einschließlich der Gewinnquoten) können auf der Websitewww.euromillions.eu und auf der Ergebnisseite der Website eingesehen werden.
9.7.11 Spielteilnehmer können ihre Gewinne nach erfolgter Anmeldung über ihre Spielkonten überprüfen.
9.7.12 MyLotto24 bemüht sich sicherzustellen, dass die von Tipp24 zur Anzeige auf der Website bereitgestellten Ergebnisse von „Euro Millones“ (einschließlich Gewinnquoten) und Gewinne korrekt sind. Trotz aller Bemühungen, die Genauigkeit dieser Angaben sicherzustellen, haftet MyLotto24 jedoch nicht für in diesen Angaben enthaltene Fehler.
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