01.10.2009, 21:06
Hallo@all,
da sich der Kunde zum Zeitpunkt der Tippabgabe bei tipp24 NICHT in Deutschland aufhalten darf, habe ich bei tipp24 folgendes angefragt :
Hallo, "Tipp24-Team",
.....ich würde schon weiterhin gerne bei Ihnen teilnehmen, ....sehe aber - als deutscher Kunde - mit meiner Teilnahme folgendes Problem:
zum Zeitpunkt der Tippabgabe halte ich mich nicht unbedingt immer im Ausland auf. Da ich als Deutsche meinen Auftrag bei Ihnen nur vom Ausland aus tätigen darf, hätte ich aus rechtlicher Sicht im Falle eines Großgewinnes keinen Anspruch auf Auszahlung meines Gewinns.
Falls sich diese Sachlage anders darstellen sollte, bitte ich um Ihre Stellungnahme dazu!
Besten Dank und freundliche Grüße
Liane Schlecht
*******************************************
ANTWORT VON TIPP 24 :
Sehr geehrte Frau Schlecht,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die nach unserer Überzeugung rechtswidrigen Regelungen in Deutschland untersagen es Tipp24 derzeit, Spielscheine von Kunden anzunehmen, die sich im Zeitpunkt der Scheinabgabe in Deutschland aufhalten. Mit dem Disclaimer auf unserer Startseite und im Warenkorb weisen wir darauf hin.
Eine hinreichend verlässliche technische Feststellung des Aufenthaltsorts ist allerdings nach Meinung von Computer-Experten (auch nachträglich) nach heutigem technischen Stand im Regelfall nicht möglich.
Der TÜV Rheinland-Pfalz hat in einem wissenschaftlichen Gutachten im August 2008 festgestellt, dass je nach Internetzugang und Computernutzung so große Abweichungen zwischen festgestelltem und tatsächlichem Aufenthaltsort auftreten können, dass dieser somit vollkommen unbestimmbar sein kann, es sei denn, (Gutachten-Zitat Anfang) "die Erde reicht als Ortsbestimmung aus" (Gutachten-Zitat Ende).
Wegen der unzulänglichen Möglichkeiten zur technischen Überprüfung des Aufenthaltsorts vertrauen wir daher auf die Richtigkeit der Angaben unserer Kunden. Jeder bei Tipp24 abgegebene Spielschein wird unmittelbar und ordnungsgemäß an den Veranstalter MyLotto24 Ltd zur Teilnahme weitergeleitet. Eine Überprüfung des Aufenthaltsorts im Zeitpunkt der Spielscheinabgabe wird aus den genannten Gründen auch nachträglich nicht durchgeführt.
Mit Erhalt der Spielscheinquittung ist der jeweilige Spielschein somit uneingeschränkt gewinnberechtigt.
Tipp24.com garantiert die Auszahlung aller Gewinne - das gilt selbstverständlich auch für die dem Jackpot beim Deutschen Lotto 6 aus 49 entsprechende Gewinnsumme.
Die Aussage, dass "der Jackpot im Internet nicht geknackt" werden könne, ist sehr missverständlich.
Die Landeslotterien nehmen unter Berufung auf den sog. Glücksspielstaatsvertrag keine Spielscheine mehr von Tipp24 an. Daher werden alle Spielscheine bis auf Weiteres ordnungsgemäß an MyLotto24 Ltd zur Teilnahme weitergeleitet. Die Auszahlung von Gewinnen erfolgt unmittelbar nach Bekanntgabe der Quoten des Deutschen Lotto 6 aus 49. Da wir uns an den Quoten des Deutschen Lottoblocks orientieren, können unsere Kunden selbstverständlich auch die Summe gewinnen, die beim Deutschen Lotto 6 aus 49 als Jackpot angegeben wird.
Die Auszahlung sämtlicher Gewinne ist garantiert.
Für die Lizenzvergabe durch die britischen Behörden war die Finanzkraft des Unternehmens ein wesentlicher Prüfungspunkt. Die Tipp24 AG als finanzstarker Konzern hat die Gesellschaft beim Transfer der Geschäftsaktivitäten mit ausreichenden Finanzmitteln im zweistelligen Millionenbereich ausgestattet.
Zusätzlich haben wir uns für den Fall der Auszahlung von besonders hohen Gewinnen abgesichert, so dass auch die Auszahlung großer Jackpotsummen gewährleistet ist - wie beispielsweise bei der Ziehung am Mittwoch, 23.09.09, wo ein Tipp24 Kunde über 30 Millionen Euro gewonnen hat.
http://www.bild.de/BILD/news/2009/09/24/...aucht.html
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gern telefonisch und per E-Mail zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Petra Wolff
Kundenservice Spielgemeinschaften
**********************************************
somit ist wohl alles klar !!! 8)
Grüße, Liane
da sich der Kunde zum Zeitpunkt der Tippabgabe bei tipp24 NICHT in Deutschland aufhalten darf, habe ich bei tipp24 folgendes angefragt :
Hallo, "Tipp24-Team",
.....ich würde schon weiterhin gerne bei Ihnen teilnehmen, ....sehe aber - als deutscher Kunde - mit meiner Teilnahme folgendes Problem:
zum Zeitpunkt der Tippabgabe halte ich mich nicht unbedingt immer im Ausland auf. Da ich als Deutsche meinen Auftrag bei Ihnen nur vom Ausland aus tätigen darf, hätte ich aus rechtlicher Sicht im Falle eines Großgewinnes keinen Anspruch auf Auszahlung meines Gewinns.
Falls sich diese Sachlage anders darstellen sollte, bitte ich um Ihre Stellungnahme dazu!
Besten Dank und freundliche Grüße
Liane Schlecht
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ANTWORT VON TIPP 24 :
Sehr geehrte Frau Schlecht,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die nach unserer Überzeugung rechtswidrigen Regelungen in Deutschland untersagen es Tipp24 derzeit, Spielscheine von Kunden anzunehmen, die sich im Zeitpunkt der Scheinabgabe in Deutschland aufhalten. Mit dem Disclaimer auf unserer Startseite und im Warenkorb weisen wir darauf hin.
Eine hinreichend verlässliche technische Feststellung des Aufenthaltsorts ist allerdings nach Meinung von Computer-Experten (auch nachträglich) nach heutigem technischen Stand im Regelfall nicht möglich.
Der TÜV Rheinland-Pfalz hat in einem wissenschaftlichen Gutachten im August 2008 festgestellt, dass je nach Internetzugang und Computernutzung so große Abweichungen zwischen festgestelltem und tatsächlichem Aufenthaltsort auftreten können, dass dieser somit vollkommen unbestimmbar sein kann, es sei denn, (Gutachten-Zitat Anfang) "die Erde reicht als Ortsbestimmung aus" (Gutachten-Zitat Ende).
Wegen der unzulänglichen Möglichkeiten zur technischen Überprüfung des Aufenthaltsorts vertrauen wir daher auf die Richtigkeit der Angaben unserer Kunden. Jeder bei Tipp24 abgegebene Spielschein wird unmittelbar und ordnungsgemäß an den Veranstalter MyLotto24 Ltd zur Teilnahme weitergeleitet. Eine Überprüfung des Aufenthaltsorts im Zeitpunkt der Spielscheinabgabe wird aus den genannten Gründen auch nachträglich nicht durchgeführt.
Mit Erhalt der Spielscheinquittung ist der jeweilige Spielschein somit uneingeschränkt gewinnberechtigt.
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Mit freundlichem Gruß
Petra Wolff
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somit ist wohl alles klar !!! 8)
Grüße, Liane
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Die Hoffnung stirbt zuletzt
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aus arm wird reich --
https://www.lotto24.de/tippgruppe/u3BWwgM5ld
+++
Bankzahlen Gang 4711 --
https://www.lotto24.de/tippgruppe/tDEF5fPEDq
(für diese TG bitte für jeden Tipp die Zahlen 47 und 11 eingeben :-) )
+++
Freu n de mit System --
https://www.lotto24.de/tippgruppe/Rco2ms9Hr2
(aktuell noch freie Plätze! In dieser TG wird ein System gespielt! Bei Interesse per PN die Tippreihen erfragen)
+++
"HAPPY4EVER" TG bei cleverlotto (über die cleverlotto - APP):
https://teams.cleverlotto.de/einladung/2U7J9M
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