(13.03.2024, 20:08)WilhelmD schrieb:(13.03.2024, 19:58)Gagga schrieb:(13.03.2024, 19:33)WilhelmD schrieb:(13.03.2024, 18:47)Gagga schrieb:(13.03.2024, 18:39)WilhelmD schrieb: Es muss doch der Anhörungsbogen innerhalb der angegebenen Frist zurückgeschickt werden. Was sollte geschrieben werden?
Der Anwalt kostet 800€ .
Was sollte klugerweise geschrieben werden?
Fakt ist die Bank hat den Gewinneingang gemeldet! Auch wenn der Betrag nicht hoch ist, aber der Tatbestand ist erfüllt.
Mehr würde ich nicht schreiben: "Die Angaben zur Person sind korrekt."
Gagga sollte besser ein Anwalt eingeschaltet werden oder ist das nicht notwendig?
Würde ich wirtschaftlich abwägen, da der Sachverhalt unstreitig ist. Wenn überhaupt, kommt es zu einem Strafbefehl der weniger "kostet" als der Anwalt (wenn Dein Freund nicht 10.000 €/Monat verdient). Vorbestraft-Grenze dürfte bei weitem nicht erreicht werden. Noch einmal: WENN ÜBERHAUPT. Ich rechne eher mit einer Einstellung. Bin da ganz bei Babybaum.
Vielen Dank jetzt stellt sich noch eine Frage.
Es wurden 3 Zettel beigelegt. Einen, wo u.a. die Angaben zur Person gemacht werden müssen. Muss tatsächlich auch der Beruf angegeben werden, weil er mit bei den verpflichtenden Angaben steht?
Muss auf dem Zettel, wo Angaben zur Sache gemacht werden, ein Kreuz bei “ Ich mache keine Angaben “ oder “Ich gebe die Tat nicht zu” gesetzt werden?
Wo soll das Kreuz gesetzt werden? Wo ist der Unterschied?
Noch eine Frage muss der Zettel wo Angaben zur Sache gemacht werden sollen tatsächlich unterschrieben werden, wenn ein Kreuz gesetzt wird bei “Ich mache keine Angaben “ ?
Einfach ignorieren und garnicht antworten, wenn Brief von der Polizei kommt muss
Man keine Angaben machen selbst wenn sie dich einladen muss du nicht dahin, nicht mal eine absage muss du ihnen sagen.
Anders sieht es aus wenn du vom Gericht ein Brief bekommst da muss du natürlich aktiv werden.
Aber Brief von der Polizei kann direkt in den Müll..