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Bundesgerichtshof entscheidet, ob ein Lottosieger Gewinn mit der geschiedenen Frau teilen muss! - Druckversion

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Am Mittwoch den 16. Oktober 2013 wird die Lotto-Causa in höchster Instanz vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt. - Ecart - 14.10.2013

Am Mittwoch den 16. Oktober 2013 wird die Lotto-Causa in höchster Instanz vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt.

[Bild: wwk86f.jpg]

[Bild: sgkdo9.jpg]

Zitat:Im Grunde müssen die Richter in Karlsruhe nun darüber befinden, ob das Lotto-Geld wie eine Schenkung zu behandeln ist oder ob eine Art Härtefall vorliegt. Einen solch absonderlichen Fall hat es hierzulande noch nicht gegeben.

Die Gattin und Mutter der drei gemeinsamen Kinder fordert daher neben dem Unterhalt ein Viertel der Gewinnsumme, exakt 242 500 Euro, als Zugewinnausgleich. Am Mittwoch den 16. Oktober wird die Lotto-Causa in höchster Instanz vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt.

=> klick

Ecart wird berichten wie es ausging... :lol1:


Noch[U] keine[/U] Entscheidung... :lol1: Sogar :da: spiegel.de berichtet... :guck: [URL=http://www.spiegel.de/ - Ecart - 16.10.2013

Noch keine Entscheidung... :lol1:

Sogar :da: spiegel.de berichtet... :guck:

spiegel.de

[Bild: 2cn8fb4.png]

Betroffene (Lotto-Gewinner) werden demnächst hier bei uns nachlesen... :lol1:


Der [B]Bundesgerichtshof[/B] hat auf die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin den => Beschluss des [B]Oberlandesgeri - Ecart - 16.10.2013

Der Bundesgerichtshof hat auf die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin den

=> Beschluss des Oberlandesgerichts aufgehoben

und die Entscheidung des

=> Amtsgerichts wiederhergestellt. :frech: | "Der Frau die von ihr beanspruchte Summe in :da: voller Höhe zugesprochen."

[Bild: oazn2v.png]

Quelle: Bundesgerichtshof