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Jugendschutz im Internet ??? Neues Gesetz ab 1. Januar 2011 - Druckversion

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Hier würden mich mal Eure Meinungen Interessieren..??? Angenommen wir stufen uns mit FSK 18 ein.. Dann müssen wir ein - Norbert - 30.11.2010

Hier würden mich mal Eure Meinungen Interessieren..???

Angenommen wir stufen uns mit FSK 18 ein.. Dann müssen wir ein Sperrschild vor das Forum schalten und jedes Mitglied muss einen Altersnachweis erbringen..Mist

Aber lest selber und bildet Euch Eure Meinung.. Ein paar Vorschläge wie wir eventuell verfahren wären toll.

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Die Novellierung des Jugendmediendienstestaatsvertrags (JMStV) sieht vor, dass ab 2011 jeder Anbieter seine Webseiten auf jugendgefährdende Inhalte hin überprüfen, klassifizieren und Maßnahmen zum Schutz der Jugend vor diesen Inhalten treffen muss. Die Klassifizierungsstufen beruhen dann auf den aus dem Filmbereich bekannten Altersfreigaben (ab 0, 6, 12, 16 und 18 Jahren). Die Pflicht zur Einordnung des Inhalts soll für jede Webseite gelten. Für die meisten Betreiber von Websites wird aus rein praktischen Gründen weder die mögliche Verwendung einer technischen Altersprüfung noch eine "Sendezeitbeschränkung" in Frage kommen. Ihnen bleibt dann nur die im JMStV vorgesehene Kennzeichnung der Website mit einer durch die geplanten Jugendschutzprogramme auslesbaren Altersfreigabe. [Update: Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) beantwortet einige Fragen zu dem neuen Verfahren in einem FAQ auf ihrer Website.]

Egal ob es sich um ein kleines Blog oder eine große Konzern-Site handelt: Jeder Anbieter im Web wird sich aller Voraussicht nach mit der neuen Regelung beschäftigen müssen, denn der JMStV sieht Bußgelder für Verstöße vor. Zumindest kommerziellen Betreibern droht außerdem Ungemach aus Richtung des Mitbewerbs: Wer ab Januar 2011 nicht kennzeichnet oder den Zugang beschränkt, kann von der Konkurrenz eine Abmahnung wegen unlauteren Wettbewerbs erhalten. Schließlich verschafft er sich einen Vorteil, indem er sich nicht an bestehende Regelungen hält. Rechtsexperten befürchten bereits Abmahnwellen, die insbesondere kleinere geschäftliche Anbieter im Web überschwemmen könnten.

Mit dem novellierten JMStV wollen die Bundesländer nach eigener Darstellung der "fortschreitenden Medienkonvergenz Rechnung tragen" und den Jugendschutz im Netz stärken. Dies setzen sie nun um, indem sie die bislang für den Offline-Bereich geltenden Regelungen auf Internetangebote übertragen haben. Formal betrachtet sind Staatsverträge Übereinkünfte der Bundesländer mit Gesetzescharakter. Änderungen wie die beim JMStV müssen zunächst von den Regierungschefs der Länder und anschließend von jedem einzelnen Länderparlament gebilligt werden.

Der JMStV hat diese Hürden fast vollständig passiert. Bis Mitte Dezember werden die letzten fehlenden Länderparlamente ab- und höchstwahrscheinlich zugestimmt haben. Unklar war bislang insbesondere, wie sich die rot-grüne Minderheitenregierung in Nordrhein-Westfalen verhalten wird. Am gestrigen Montag nun haben sich die Landtagsfraktionen von SPD und den Grünen per Antrag entschlossen, dem Vertrag zuzustimmen. Dies sorgt am heutigen Dienstag für Verwunderung, weil sich die Grünen bislang stets gegen die neue Jugenschutzregelung ausgesprochen haben. Per Twitter hatten die Grünen aus NRW gestern vermeldet: "Wir sind weiterhin gegen den #JMStV, die Fraktion hat sich aufgrund parlamentarischer Zwänge anders entschlossen." [Update: Inzwischen hat die grüne Landtagsfraktion den Fraktionsvorstand gebeten, noch einmal mit der SPD über die Ablehnung des Staatsvertrags zu sprechen.]

Diese Gemengelage sorgt für Unsicherheit, aus der die Macher von VZlog.de offenbar die Konsequenzen gezogen haben. Die Alterskennzeichnung wäre "zwar technisch leicht umzusetzen" gewesen, schreiben sie, "jedoch mit erheblichem Aufwand verbunden und juristisch sehr unsicher. Wir müssten diese Einschätzung selbst vornehmen und können uns keine Experten auf diesem Gebiet leisten, die alle 845 Artikel, 1218 Medieninhalte und 15797 Kommentare bewerten. Wenn wir diese Bewertung selbst vornehmen und diese falsch ist, kann dies zu hohen Geldstrafen führen. Die einzige sinnvolle Möglichkeit für VZlog wäre es also, das gesamte Blog mit 'Ab 18' zu bewerten, was für uns aus keinen Sinn macht."

Damit bestätigen die Betreiber von VZlog.de erstmals, worauf Kritiker am neuen JMStV seit Monaten hinweisen: Die Kennzeichnungsregelung könnte dazu führen, dass viele Betreiber aus Unsicherheit ihre Angebote aus dem Netz nehmen. Alvar Freude vom Arbeitskreis Internetsperren und Zensur etwa befürchtete bereits im Mai 2010 in einer ausführlichen Stellungnahme "irreversible Schäden an einem sich entwickelnden kulturellen und sozialen Raum". Ohnehin bestehe "derzeit keine Schutzlücke". Deutschland habe bereits "die strengsten Online-Jugendschutz-Regelungen aller demokratischen Staaten weltweit."

Eine Analyse der verworrenen Situation um den neuen JMStV sowie eine Einschätzung der sich daraus ergebenden praktischen Konsequenzen bringt die c't in ihrer Ausgabe 26/10, die am 6. Dezember erscheint. (hob)

Quelle http://www.heise.de/newsticker/meldung/Blog-macht-wegen-neuem-Jugendschutzgesetz-dicht-Updates-1144566.html


Hey Norbert, das ganze ist nicht zu unterschätzen !!! Die private Tippgemeinschaft " Tipp-Club Melle " mußte auch d - fatimi - 30.11.2010

Hey Norbert,

das ganze ist nicht zu unterschätzen !!! Die private Tippgemeinschaft " Tipp-Club Melle " mußte auch den Betrieb einstellen.

Anzeige von der Staatsanwaltschaft !! Nur wegen einer Lottohompage. !!

Dies nur als kleines Beispiel !!

Die Schnüffeln überall rum, möcht nicht wissen wer hier alles im Forum ist.

Und Neider gibts überall !!


Gruß
Ulli


Meine Antwort an die Politik ??? Ihr könnt mich am :po: mfg erich :wink: - erich - 30.11.2010

Meine Antwort an die Politik ???

Ihr könnt mich am :po:

mfg erich Wink


- - chris2k - 30.11.2010

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Oh nein... dann kommt ja bald raus das ich erst 14 bin:grins: - Basti - 01.12.2010

Oh nein... dann kommt ja bald raus das ich erst 14 bin:grins:


- - chris2k - 01.12.2010

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[quote][i]Original von Norbert[/i] [Update: Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) beantworte - Jaera - 01.12.2010

Zitat:Original von Norbert
[Update: Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) beantwortet einige Fragen zu dem neuen Verfahren in einem FAQ auf ihrer Website.]

Und da wird schon einiges erklärt: http://www.fsm.de/de/jmstv-2011

@chris
Also keine operative Hektik aufkommen lassen. Trost

Zitat:Original von fatimi
Hey Norbert,

das ganze ist nicht zu unterschätzen !!! Die private Tippgemeinschaft " Tipp-Club Melle " mußte auch den Betrieb einstellen.

Anzeige von der Staatsanwaltschaft !! Nur wegen einer Lottohompage. !!

@fatimi
Ich vermute da aber eher eine unbeabsichtigte "unerlaubte" Werbung für eine "ach so gefährliche" Möglichkeit Online zu spielen. Mist

Zitat:Original von erich
Ihr könnt mich am :po:

Würde ich auch gerne sagen aber dann machen die ja noch mehr was sie wollen.
Wo man die Chance sieht etwas zu verändern, sollte man sie nutzen.
Wenn gleich die Chancen für wirkliche Veränderung leider noch geringer sind als der ersehnte 6er im Lotto. :D

Gruß Jaera


Ich mach das mit der Sendezeit Begrenzung :D Nur noch von 6.00- 7.00 und 18.00 -21.00 Uhr.. :go: Da schläft der e - Norbert - 01.12.2010

Ich mach das mit der Sendezeit Begrenzung :D

Nur noch von 6.00- 7.00 und 18.00 -21.00 Uhr.. Dance1

Da schläft der erich immer.. :D

Nein Spass beiseite.. Eure Postings sind schon gut.. Uns wird da schon was einfallen Daumen hoch