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RE: Whitelist - ständige Veränderungen - Gagga - 26.05.2025 Die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Gewinnen aus staatlichen und sogenannten „Schwarzen Lotterien“ (also inoffiziellen oder nicht lizenzierten Lotterien) ergibt sich aus der rechtlichen Einordnung und dem Sitz der Veranstalter: 1. Staatliche Lotterien (z. B. Lotto 6 aus 49)
2. „Schwarze Lotterien“ oder Zweitlotterien
RE: Whitelist - ständige Veränderungen - Goliath - 26.05.2025 Danke für diuese sehr viel fundierteren Ausführungen. In der Praxis scheint es ja wohl eh auf Beschlagnahmung der Geld hinauszulaufen. Da wäre man ja noch glücklich, wenn man nur zum Höchststeuersatz seinen Gewinn versteuern müsste. |