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Unregelmäßigkeiten bei Lottohelden? - Druckversion

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RE: Unregelmäßigkeiten bei Lottohelden? - Gagga - 13.03.2024

Beruf ist anzugeben. Ich empfehle "Ich mache keine Angaben zur Sache" anzukreuzen, da der unstreitige Sachverhalt gegen die Alternative spricht.


RE: Unregelmäßigkeiten bei Lottohelden? - Babybaum - 14.03.2024

(13.03.2024, 20:08)WilhelmD schrieb:
(13.03.2024, 19:58)Gagga schrieb:
(13.03.2024, 19:33)WilhelmD schrieb:
(13.03.2024, 18:47)Gagga schrieb:
(13.03.2024, 18:39)WilhelmD schrieb: Es muss doch der Anhörungsbogen innerhalb der angegebenen Frist zurückgeschickt werden. Was sollte geschrieben werden?
Der Anwalt kostet 800€ .
Was sollte klugerweise geschrieben werden?

Fakt ist die Bank hat den Gewinneingang gemeldet! Auch wenn der Betrag nicht hoch ist, aber der Tatbestand ist erfüllt.

Mehr würde ich nicht schreiben: "Die Angaben zur Person sind korrekt."

Gagga sollte besser ein Anwalt eingeschaltet werden oder ist das nicht notwendig?

Würde ich wirtschaftlich abwägen, da der Sachverhalt unstreitig ist. Wenn überhaupt, kommt es zu einem Strafbefehl der weniger "kostet" als der Anwalt (wenn Dein Freund nicht 10.000 €/Monat verdient). Vorbestraft-Grenze dürfte bei weitem nicht erreicht werden. Noch einmal: WENN ÜBERHAUPT. Ich rechne eher mit einer Einstellung. Bin da ganz bei Babybaum.

Vielen Dank jetzt stellt sich noch eine Frage. 
Es wurden 3 Zettel beigelegt. Einen, wo u.a. die Angaben zur Person gemacht werden müssen. Muss tatsächlich auch der Beruf angegeben werden, weil er mit bei den verpflichtenden Angaben steht?
Muss auf dem Zettel, wo Angaben zur Sache gemacht werden, ein Kreuz bei “ Ich mache keine Angaben “ oder “Ich gebe die Tat nicht zu” gesetzt werden?
Wo soll das Kreuz gesetzt werden? Wo ist der Unterschied?

Noch eine Frage muss der Zettel wo Angaben zur Sache gemacht werden sollen tatsächlich unterschrieben werden, wenn ein Kreuz gesetzt wird bei “Ich mache keine Angaben “ ?

Einfach ignorieren und garnicht antworten, wenn Brief von der Polizei kommt muss
Man keine Angaben machen selbst wenn sie dich einladen muss du nicht dahin, nicht mal eine absage muss du ihnen sagen.
Anders sieht es aus wenn du vom Gericht ein Brief bekommst da muss du natürlich aktiv werden.
Aber Brief von der Polizei kann direkt in den Müll..


RE: Unregelmäßigkeiten bei Lottohelden? - saeule - 14.03.2024

kurzer neuer Stand,

vom Amtsgericht --> Strafbefehl --> Geldstrafe 600.-


RE: Unregelmäßigkeiten bei Lottohelden? - Ecart - 14.03.2024

(14.03.2024, 20:23)saeule schrieb: kurzer neuer Stand,

vom Amtsgericht --> Strafbefehl --> Geldstrafe 600.-


Wink

Kannst du das "geschwärzt" hier einstellen?

Das ist doch schon ein Hammer!

Wenn "man" der

a.) "leichten Kriminalität" und
b.) als "Täter" bezeichnet wird!

Damit sollte sich das "Geschäftsmodell" von LottoHelden - hier - in Deutschland erledigt haben! 

Zitat:=> https://de.wikipedia.org

Strafbefehlsverfahren (Deutschland)

Das Strafbefehlsverfahren ist im deutschen Recht ein vereinfachtes Verfahren zur Bewältigung der leichten Kriminalität durch einen schriftlichen Strafbefehl.

Die Besonderheit des Strafbefehlsverfahrens liegt darin, dass es zu einer rechtskräftigen Verurteilung ohne mündliche Hauptverhandlung führen kann.

Dies entlastet Gericht, Staatsanwaltschaft, Polizei und andere Behörden (die nicht als Zeugen geladen werden müssen), kann aber auch im Interesse des Beschuldigten liegen, da das Verfahren kostensparend, schnell und ohne Aufsehen erledigt wird.

Die Schuld des Täters muss dabei nicht zur Überzeugung des Gerichts feststehen, sondern es genügt ein hinreichender Tatverdacht.



RE: Unregelmäßigkeiten bei Lottohelden? - Thomas89 - 15.03.2024

Hallo saeule,
vielen Dank für das Update. Gibt es auch ein Update was aus dem 100k Gewinn wurde? Wurde dieser nachdem 600 Euro Strafbefehl auch von der Staatsanwaltschaft eingezogen oder liegt dieser noch auf dem "eingefrorenen Auszahlungskonto"?!


RE: Unregelmäßigkeiten bei Lottohelden? - saeule - 15.03.2024

ist ein Punkt in dem Strafbefehl, 

wird gepfändet!


RE: Unregelmäßigkeiten bei Lottohelden? - Babybaum - 15.03.2024

Lottohden :

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Gerne bestätigen wir, dass das Glücksspielangebot von Lottohelden in Deutschland auf Basis einer innerhalb der Europäischen Union ausgestellten staatlichen Erlaubnis angeboten wird und aufgrund der unionsrechtlichen Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 AEUV) in Deutschland zulässig und legal ist. EU-Recht hat hier vor nationalem Recht Vorrang.

Die Erlaubnis wurde von der staatlichen Glücksspielaufsicht in Malta unter der Lizenznummer MGA/B2C/609/2018 erteilt und ist auch für Deutschland gültig.
Durch unsere Lizenz sind wir an strenge Auflagen gebunden, insbesondere auch in Bezug auf den Bereich Spieler- und Jugendschutz, worauf wir besonderen Wert legen.

Die 16 deutschen Bundesländer haben mit Wirkung 15. Oktober 2020 eine Übergangsregelung für Online-Glücksspiel beschlossen. Dies bedeutet, dass Anbieter, die sich an die gültigen gesetzlichen Vorgaben halten, in Deutschland toleriert werden. Lottohelden erfüllt diese neuen Anforderungen.

Wir können Ihnen also versichern, dass die Spielteilnahme bei Lottohelden vollkommen legal ist.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

--

Mit glücklichen Grüßen


RE: Unregelmäßigkeiten bei Lottohelden? - saeule - 15.03.2024

@babybaum

wer hat dir da geantwortet, meine Mails werden von Lottohelden nicht mehr beantwortet.

Bei Facebook wird bei Lottoland alles negative von Kunden gelöscht, die etwas schreiben.
Denen geht die Düse, in den Niederlanden sind sie jetzt zu einer Strafe von 20 Mio
verurteilt worden.


RE: Unregelmäßigkeiten bei Lottohelden? - Goliath - 15.03.2024

(15.03.2024, 13:27)saeule schrieb: @babybaum

wer hat dir da geantwortet, meine Mails werden von Lottohelden nicht mehr beantwortet.

Bei Facebook wird bei Lottoland alles negative von Kunden gelöscht, die etwas schreiben.
Denen geht die Düse, in den Niederlanden sind sie jetzt zu einer Strafe von 20 Mio
verurteilt worden.
Hast du einen Link zu der Strafe? Konnte bei Google nichts finden


RE: Unregelmäßigkeiten bei Lottohelden? - saeule - 15.03.2024

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