Unregelmäßigkeiten bei Lottohelden? - Druckversion +- Lotto-Totostrategen (https://Lotto-Totostrategen.de) +-- Forum: Informationen zu Lottoland, Lottohelden und DLC (https://Lotto-Totostrategen.de/forumdisplay.php?fid=1098) +--- Forum: Erfahrungen mit Lottoland und Lottohelden (https://Lotto-Totostrategen.de/forumdisplay.php?fid=1100) +--- Thema: Unregelmäßigkeiten bei Lottohelden? (/showthread.php?tid=27912) |
RE: Unregelmäßigkeiten bei Lottohelden? - Lottoexperte - 20.01.2024 (20.01.2024, 09:45)Ecart schrieb: Die Kenntnis über die Illegalität der Handlungen kann die Strafen erheblich verschärfen. Dazu muss man dem Spieler aber auch erst mal nachweisen können, dass er von der Illegalität wusste. Dies wird nämlich auch in Deinem verlinkten Artikel erwähnt: "Eine frühzeitige Verteidigung kann dazu führen, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wird. Der Spieler muss alle Umstände kennen, die das vermeintliche Lotto-Spiel zu einem illegalen Glücksspiel werden lassen. Das nachzuweisen, fällt der Staatsanwaltschaft in der Praxis oftmals schwer." Und bei den von Dir zitierten möglichen "Freiheitsstrafen", die in diesem Fall bis zu sechs Monaten betragen können, handelt es sich nur um Standardfloskeln im Strafgesetzbuch, zu denen es in aller Regel nicht kommen wird. Sie haben meiner Meinung nach nur den Zweck, den Lesern unnötige Angst zu machen und sie mit solchen "drastischen Konsequenzen" einzuschüchtern, so dass es gar nicht erst zu einer "Straftat" kommt. Was nämlich viele nicht wissen und vielleicht auch kaum glauben können ist, dass wenn mir irgendjemand auf der Straße dumm kommt und ich ihm deshalb auch nur den Vogel oder den "Scheibenwischer" zeige, ohne dabei auch nur ein Wort zu erwähnen, und diese Person mich deshalb wegen "Beleidigung" (§ 185 StGB) anzeigt, dass ich allein für diese "Geste" theoretisch eine Freiheitsstrafe von sogar bis zu zwei Jahren (da öffentlich) bekommen kann. Doch meistens bleibt es natürlich in diesen Fällen lediglich bei einer Geldstrafe (einige Beispiele für Geldstrafen aus Gerichtsurteilen für bestimmte "Ausdrücke" zum Schmunzeln findet ihr hier). Das gleiche Strafmaß gilt auch für "Üble Nachrede" (§ 186 StGB), wenn man also z. B. in der Öffentlichkeit schlecht über andere redet und dabei Dinge behauptet die man nicht beweisen kann. Wenn es sich dabei um keine Behauptungen, sondern bewusst um Lügen handelt, kann man wegen "Verleumdung" (§ 187 StGB) sogar für bis zu fünf Jahre in den Knast kommen. Bei gewöhnlichem "Diebstahl" (§ 242 StGB) sind es übrigens auch schon bis zu fünf Jahre. Und ich weiß ja nicht wie es euch geht, aber ich komme mir nicht wie ein Verbrecher, Straftäter oder Krimineller vor, nur weil ich ein paar gute Glücksspielangebote bei einem ausländischen Anbieter spiele. Die meisten Strafen erwarten mich laut dem StGB, wenn ich durch mein Verhalten andere Personen schädige oder gefährde. Im Fall der Beteiligung an einem ausländischen Glücksspielangebot, besteht mein einziges Vergehen darin, dass möglicherweise dem Staat ein paar Steuereinnahmen abhandenkommen, weil ich nicht die erlaubten Glücksspiele spiele, bei denen der Staat seinen ihm seiner Meinung nach zustehenden Anteil als Glücksspiel-Monopolist abbekommt. Den "Spielerschutz" halte ich nur für ein vorgeschobenes Argument, um überhaupt eine Illegalität begründen zu können. Denn in Wirklichkeit geht es dem Staat (wie natürlich immer) nur ums Geld, weshalb man sich nicht zu wundern braucht, wenn er ziemlich "allergisch" reagiert, wenn der "Bürger" Wege findet, sich der Ausbeutung des Staates (durch die ohnehin schon übermäßig vielen Steuern) zu entziehen. RE: Unregelmäßigkeiten bei Lottohelden? - Gagga - 21.01.2024 Lottoexperte, Deine Einschätzung, "Und ich weiß ja nicht wie es euch geht, aber ich komme mir nicht wie Verbrecher, Straftäter oder Krimineller vor, nur weil ich ein paar gute Glücksspielangebote bei einem ausländischen Anbieter spiele", ist für die strafrechtliche Bewertung des Mitspiels ohne Relevanz. RE: Unregelmäßigkeiten bei Lottohelden? - Lottoexperte - 21.01.2024 Darüber bin ich mir schon im Klaren! Und gerade mit dieser Aussage wollte ich ja auch zum Ausdruck bringen, dass man genau so vom Staat angesehen und strafrechtlich behandelt wird, nur weil man sich bei Glücksspielen im Ausland beteiligt, und ich dies daher absolut nicht in Ordnung finde. RE: Unregelmäßigkeiten bei Lottohelden? - DAXshortKnockout - 22.01.2024 Vielleicht ist die Sache noch nicht völlig abgeschlossen. Email vom Kundensupport zu dem Fall eines anderen Forums mit der Staatsanwaltschaft: Zitat:Hallo ******, Auf das Aktenzeichen verweisen gerade 3 Verfahren, die bis zur Entscheidung ausgesetzt werden: https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=EuGH&Datum=31.12.2222&Aktenzeichen=C-440%2F23 @saeule Das dürfte für dich noch interessant sein, wenn du dir einen guten Anwalt holst. RE: Unregelmäßigkeiten bei Lottohelden? - Goliath - 22.01.2024 Super. Dann gibt es endlich keine Diskussionen mehr. Dieses klare Urteil habe ich mir immer gewünscht. Wird aber wahrscheinlich auch noch dauern... Aber immerhin. Licht am Ende des Tunnels. Zitat:Wie lange wird es dauern, bis eine Entscheidung des EuGH vorliegt? RE: Unregelmäßigkeiten bei Lottohelden? - Mikelknight2024 - 22.01.2024 Liebe Community, Ich würde gerne eine Frage zu diesem Thema stellen: Ich spiele schon seit langem bei Lottoland und mir war bis gestern nicht bewusst, dass man "illegal" handelt wenn man dort spielt. Ich spiele wöchentlich Eurojackpot und die Lastschrift kommt auch immer zustande. Mai 2023 habe ich mir einen Gewinn auszahlen lassen. Es gab nie eine Nachfrage seitens der Comdirect bank bei der ich bin. Ich habe nun eine weitere Auszahlung tätigen lassen von Nords Casino, welche auch nur eine Lizenz aus Malta hat Inwieweit könnte die Comdirect Anzeige erstatten? Ich möchte mit keinesfalls etwas zu schulden kommen lassen und würde das Geld sogar zurück überweisen. Wie ist das normale Prozedere der Banken? Wird man erstmal abgemahnt oder wird gleich die Keule ausgepackt? RE: Unregelmäßigkeiten bei Lottohelden? - Gagga - 22.01.2024 (22.01.2024, 19:23)Mikelknight2024 schrieb: Liebe Community, Es gibt offensichtlich keine einheitliche Vorgehensweise der Banken. Weder was die Akzeptanz von Zahlungseingängen der Zweitlotterien betrifft noch was die Bereitschaft betrifft, ihre Kunden gemäß der vorherrschenden Rechtsauffaschung deutscher Gerichte anzuzeigen. Wenn Comdirect im Mai 2023 untätig war, würde ich mir jetzt keinen Kopf machen. RE: Unregelmäßigkeiten bei Lottohelden? - Mikelknight2024 - 23.01.2024 (19.01.2024, 13:05)saeule schrieb: Kreissparkasse (22.01.2024, 22:27)Gagga schrieb:Hallo,(22.01.2024, 19:23)Mikelknight2024 schrieb: Liebe Community, Vielen Dank für die Antwort. Aber in dem Falle, bei mir handelt es sich um 80€ und 340€, wird man da in der Regel vorgewarnt oder ist das Konto einfach dicht?? Das bringt ja immense Probleme mit sich, wenn man auf einmal nicht mehr auf seine Finanzen zugreifen kann ... RE: Unregelmäßigkeiten bei Lottohelden? - saeule - 23.01.2024 ich habe jetzt eine Anwaltskanzlei, die auf solche Onlineplattformen spezialisiert sind. Werde Euch auf dem Laufenden halten, was das Strafverfahren angeht aber auch ob es doch noch was geworden ist mit dem Gewinn RE: Unregelmäßigkeiten bei Lottohelden? - Climax100 - 23.01.2024 Ich gehe davon aus, das auch ich über kurz oder gerne auch lang, juristische Unterstützung benötigen werde. Wer ist Dein Ansprechpartner bzw. welche Kanzlei wurde eingeschaltet @ saeule. Interessant ist hier auch, wenn ich durch den Lotteriegewinn bei Lottohelden, aus einem Teil des Gewinns, weitere Gewinne an der Wertpapier-Börse genieren konnte, ob der "Zugewinn" ebenfalls gefährdet ist...Wenns läuft, dann läuft es ;-) |