Moin, - nicht "angebelich" es ist alles fix definiert: Überschreitet in einer Ziehung die Gewinnausschüttung der Gewinnklasse 1 die Grenze von 120 Mio. Euro, wird der über diese Grenze hinausgehende Anteil der Gewinnausschüttung der Gewinnklasse 2 zugeschlagen. Die Gewinnausschüttung der Gewinnklasse 2 wird ebenfalls auf 120 Mio. Euro begrenzt. Wird diese Begrenzung auch in der Gewinnklasse 2 überschritten, werden die Überschüsse in der nächstniedrigeren Gewinnklasse, in der ein oder mehrere Gewinne festgestellt werden, ausgeschüttet.
Gut, dann gibts derzeit auch kein Grund noch mal extra nach Kelmis (BEL) zu fahren... Habe selber noch zwei Spielreihen für zwei weitere EM-Ziehungen offen...