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Zwangsausschüttung Lotto
#1
Moin,

habe mal bei Lotto-Hessen angefragt betreffend der Zwangsausschüttung beim Lotto.

Nachstehend die Antwort, etwas verwunderlich, machen Werbung mit JP von 45 Mio, schreiben aber, daß er noch nicht bei 45 Mio ist.

Gruß ochjoo

Wink

[Bild: 61e135dbdf550.jpg]
„WARUM ORGANE AUF WOLKEN BETTEN, 
AUF ERDEN KÖNNEN SIE LEBEN RETTEN“
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#2
@ochjoo:

Die Werbungen von vielen Anbietern aber auch vom Lottoblock sind schon etwas missverständlich.
Aber, im Prinzip ist es doch einfach:

Wenn im JP 44.906.864,20 € liegen dann gibt es logischerweise auch keine Zwangsausschüttung,
da erst bei 45 Mio die Sonderregelung greift.
Dieser JP kann regulär am Samstag gewonnen werden, plus den neuen Betrag für die GK-1.
Sollte keiner die GK-1 treffen, so wird am Mittwoch definitiv ausgeteilt.
Sollte am Mittwoch keine GK-1 und GK-2 getroffen werden, so können sich zumindest dann die Gewinner in GK-3 saustark freuen.
So ähnlich passierte es im Spiel 77 einmal.
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#3
Es ist doch ganz einfach, ich zitiere mal Lotto24.de.

Damit es wirklich zu einer Zwangsausschüttung kommt,müssen bereits vor einer Ziehung die 45 Mio. Euro oder mehr im Jackpot liegen. Es reicht nicht aus, dass der erwartete Jackpot für eine Ziehung bei etwa 45 Mio. Euro liegt. Die Zwangsauszahlung würde dann in der nächsten Ziehung stattfinden.
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#4
Weiß jemand warum man mit nur 3 Millionen in der zweiten Gewinnklasse wirbt? Wenn nur 1 Million in den Jackpot fließt wegen des Limits diesen Samstag sollte doch der Rest in die zweite Gewinnklasse fließen was dann doch mehr als 3 Millionen sein sollten oder?
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