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Frage wegen Teilnahme an ausländische Lotterien, Rechtssache - Druckversion

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Hallo: Ich bin Neu hier und wollte Alle grüssen. :wink: Mein Beitrag ist hier vielleicht falsch, deswegen bitte v - Spin_at - 28.11.2009

Hallo:

Ich bin Neu hier und wollte Alle grüssen. Wink

Mein Beitrag ist hier vielleicht falsch, deswegen bitte verschieben. Ich könnte in den Threads für ausländische Lotterien nicht schreiben.

Ich wollte fragen, wie es mit der Rechtslage für Ausländer, in unserem Fall Deutsche, aussieht, wenn sie an Lotterien anderer Länder teilnehmen?
Die Frage ist auch erst bei Gewinn einer großen Summe relevant.

Z.B. Teilnahme an spanische Weihnachtslotterie oder Superenalotto.
WÜRDEMAN SEIN GELD AUCH BEKOMMEN, WENN MAN Z.B. ONLINE SPIELT???
Frage nebenbei:

Ich habe irgendwo gelesen, dass bei Gewinn einer großen (ab Million?) Summe man Spanien dann nicht verlassen darf. Stimmt das?

Viele Grüsse

Rafael


Moin Rafael Erst einmal Herzlich Willkommen in unserem Forum. Habe Dein Thema mal verschoben.. Da ist mir beim let - Norbert - 28.11.2009

Moin Rafael

Erst einmal Herzlich Willkommen in unserem Forum.

Habe Dein Thema mal verschoben.. Da ist mir beim letzten Aufräumen ein Häkchen abhanden gekommen..Jetz sollte es auch mit der Schreiberei in diesem Thread klappen..

Die Liane wird sich mal kundig machen..Aber!! Ganz ehrlich..Wenn ich mit unserer Forum TG einen Mehrfachen Mio Gewinn erziele..Dann werde ich auch gern Spanier und sende ab 2010 von Malle:insel:

Grüsse und Deine Fragen werden garantiert in den nächsten Stunden beantwortet.. Mich ziehts jetz ins Olympiastadion..Meine Eintracht gastiert in Berlin..

Wink und Grüsse

Norbert


[quote][i]Original von Norbert[/i] Meine Eintracht gastiert in Berlin.. :wink: und Grüsse Norbert[/quote] - nico - 28.11.2009

Zitat:Original von Norbert


Meine Eintracht gastiert in Berlin..

Wink und Grüsse

Norbert

...die leider heute verlieren werden :ball: Keine Ahnung

@rafael,

glückwunsch zur Beitritt des besten Forums nördlich des Equators Wink

Die Rechtslage ist, wenn du z.B bei Tip24 spielst, du dich nicht in Deutschland aufhalten darfst wenn du den Tip dort im Portal des Tip24.com abgibst.
Andersrum kann dir keiner nachweisen ob du bei deiner momentanen Tipabgabe in Deutschland warst.

Noch´n Beispiel:
Als der JP in Italien so hoch war, sind viel Deutsche nach Italien gefahren um dort zu spielen.....wenn sie gewonnen hätten, hätten sie das Geld ja auch bekommen.

Viellelleit weis noch jemand mehr darüber.


gruß
nico


Hallo Rafael und@all, hier eine Info (per Mail) von jaxx, welches mir Thilo z. K. weitergeleitet hat und ich Euch zur - Liane - 02.12.2009

Hallo Rafael und@all,

hier eine Info (per Mail) von jaxx, welches mir Thilo z. K. weitergeleitet hat und ich Euch zur Info mitteile:

****

"Wenn Sie über unsere Internetseite z.B. einen EuroMillions-Spielschein abgeben, besteht für Sie selbstverständlich kein strafrechtliches Risiko.

Der BGH stellte schon 1986 in einem Urteil (Az. 4 StR 148/86) klar, dass bei einer Teilnahme an einer Lotterie eine Strafbarkeit unter keinen Umständen gegeben ist, selbst wenn die Lotterie nicht in Deutschland genehmigt
ist.

Bei EuroMillions handelt es sich um eine europäische Lotterie, die von mehreren europäischen Staaten getragen wird.

Wir leiten die bei uns abgegebenen EuroMillions-Spielscheine an die staatliche spanische Lottogesellschaft weiter. Sollten Sie einen Gewinn erzielen, wird dieser vollständig von der spanischen Lotterie ausgezahlt.

Die grundsätzliche Straffreiheit für die Teilnahme an EuroMillions ist mit dem zitierten Urteil, aus unserer vorhergehenden E-Mail, des BGH gegeben.

Die Gewinnauszahlung erfolgt durch uns als britisches Unternehmen auf die vom Kunden im Spielerkonto angegebene Bankverbindung. Hier ist es für uns (JAXX UK) vollkommen irrelevant, in welchem Land sich die Bankverbindung befindet.

Einschlägige Gerichtsurteile, die sich mit EuroMillions in Deutschland beschäftigen, sind uns nicht bekannt.

Viele Grüße,
Andrea Vieth
JAXX.com "

***


Grüße, Liane Zwinker


[quote][i]Original von Liane[/i] Hallo Rafael und@all, hier eine Info (per Mail) von jaxx, welches mir Thilo z. K. w - Spin_at - 05.12.2009

Zitat:Original von Liane
Hallo Rafael und@all,

hier eine Info (per Mail) von jaxx, welches mir Thilo z. K. weitergeleitet hat und ich Euch zur Info mitteile:

****

"Wenn Sie über unsere Internetseite z.B. einen EuroMillions-Spielschein abgeben, besteht für Sie selbstverständlich kein strafrechtliches Risiko.

Der BGH stellte schon 1986 in einem Urteil (Az. 4 StR 148/86) klar, dass bei einer Teilnahme an einer Lotterie eine Strafbarkeit unter keinen Umständen gegeben ist, selbst wenn die Lotterie nicht in Deutschland genehmigt
ist.

Bei EuroMillions handelt es sich um eine europäische Lotterie, die von mehreren europäischen Staaten getragen wird.

Wir leiten die bei uns abgegebenen EuroMillions-Spielscheine an die staatliche spanische Lottogesellschaft weiter. Sollten Sie einen Gewinn erzielen, wird dieser vollständig von der spanischen Lotterie ausgezahlt.

Die grundsätzliche Straffreiheit für die Teilnahme an EuroMillions ist mit dem zitierten Urteil, aus unserer vorhergehenden E-Mail, des BGH gegeben.

Die Gewinnauszahlung erfolgt durch uns als britisches Unternehmen auf die vom Kunden im Spielerkonto angegebene Bankverbindung. Hier ist es für uns (JAXX UK) vollkommen irrelevant, in welchem Land sich die Bankverbindung befindet.

Einschlägige Gerichtsurteile, die sich mit EuroMillions in Deutschland beschäftigen, sind uns nicht bekannt.

Viele Grüße,
Andrea Vieth
JAXX.com "

***


Grüße, Liane Zwinker

Hallo Liane:

Danke für Antwort !

Jetzt ich ein Stück mehr. Suuuper!

Wink


:wink:@all, nachfolgend für Euch z. K. Info von thelotter bezügl. der Teilnahmeberechtigung.... das wichtigste ist - Liane - 07.01.2011

Wink@all,

nachfolgend für Euch z. K. Info von thelotter bezügl. der Teilnahmeberechtigung....

das wichtigste ist rot markiert....

??? "JP-Frage" bleibt für mich trotzdem offen - wie seht Ihr die Sache ??? ???

Grüße, LianeZwinker

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......III. Wer ist zur Teilnahme berechtigt

6. Die Beteiligung an den Ziehungen der offiziellen Lotterien durch diese Webseite, oder jegliche andere Aktivität die auf dieser Seite angeboten wird, ist ausschließlich denen zugelassen die alle die folgenden Regeln akzeptieren und befolgen:

a. Am Datum der Beteiligung, entspricht das Alter des Teilnehmers mindestens das vom Gesetz in dem Gebiet in dem er sich befindet vorgesehene Mindestalter, und in jedem Fall ist er über 18 Jahre alt; und -

b. der Teilnehmer ist der legale Inhaber einer gültigen Zahlungsmethode; und -

c. Der Teilnehmer übertretet kein Gesetz als Folge von der Teilnahme in den offiziellen Lotterieziehungen durch diese Seite , oder als Folge der Teilnahme an jeglicher Aktivität die auf dieser Seite angeboten wird. In diesem Zusammenhang wird darauf Wert gelegt dass Spieler die ihren Wohnsitz in einer Region haben die die Teilnahme auf dieser Seite oder in jeglicher Lotterie verbietet, oder die sich in so einem Gebiet aufhalten, diese unrechtsmäßige Aktivität nicht durchführen. Diese Webseite, derer Agenten oder jeder in deren Auftrag, gibt keine Garantie, weder ausdrücklich noch impliziert, zur Gesetzmäßigkeit der Teilnahme an den offiziellen Lotterieziehungen oder jeglicher Aktivität auf dieser Seite, oder zu der Berechtigung des Teilnehmers an denen teilzunehmen. Es ist die ausschließliche Verantwortung des Teilnehmers sich zu vergewissern daß er sämtliche für ihn geltende Gesetze befolgt bevor er sich in diese Seite einschreibt oder sich an jeglicher Aktivität auf ihr beteiligt.

7. Angestellte, Direktoren, und Beamte dieser Seite oder die Steuerberater wie unten definiert, oder die Versicherungsgesellschaft wie unten aufgeführt, so als auch deren Familienmitglieder, Partner oder Untergeordnete , und alle anderen in Kontakt stehende Personen, direkt oder indirekt, mit der Führung jeglicher Lotterien weltweit, ihrer Computer System oder Sicherheitssystem , so als auch jede Person die mit dem Betrieb dieser Webseite und ihrer Einrichtung irgendwie beteiligt ist, einschließlich aber nicht ausschließlich, die Werbe - und Ausfhrungsagenturen, Versicherungsträger und Rechtsberater, Web - Master und – Anbieter und deren Familienmitglieder, sind nicht berechtigt an jeglicher Aktivität die auf dieser Seite angeboten wird teilzunehmen. Ordnungshalber wird es hiermit deutlich gemacht dass jeder dieser oben aufgelisteten ausgeschlossenen Personen – so wie auch jeder der eine von den ausgeschlossenen Personen ersetzt – ebenfalls zu jeglichen Preis der von dieser Seite oder von der Versicherungsgesellschaft – wie unten aufgelistet - gestellt wird, nicht berechtigt ist.


- - chris2k - 07.01.2011

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