Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
AGB Werkstatt
#1
Liebe Lotto-Totostrategen,

ihr wollt neue Spielregeln? Dann packt sie an!

Die aktuellen AGB sind das Ergebnis aus unseren Wünschen und Einfällen als Lotto-Liebhaber und dem, was unsere Juristen letztlich daraus gemacht haben. Wir wollen keine halben Sachen.
Hier formulieren wir als Lotto-Liebhaber und ihr als Lotto-Strategen gemeinsam die Spielregeln im Lottoland neu. Letztlich gelten die AGB für uns alle. Dann solltet ihr auch ein Wörtchen mitsprechen!

Damit euren Worten auch Taten folgen, haben wir die Lottoland AGB Werkstatt eröffnet. Bitte beachtet, dass kein Spiel ohne Spielregeln funktioniert. Und auch ein Lottoland ohne betriebswirtschaftlich und juristisch solide Geschäftsbedingungen hat keine Zukunft. Lasst uns also nicht Utopia, sondern das Lottoland gestalten Zwinker

Und das funktioniert so:

Unsere aktuellen AGB auf https://lottoland.com/agb sind ja bekannt. Damit es übersichtlich bleibt, und wir alle folgen können, kopiert bitte den jeweiligen Absatz hier rein und nehmt diesen bis ins Kleinste auseinander. Lasst alles raus, was euch am Herzen liegt. Alle Kritiken und Wünsche werden hier ab sofort für die nächsten 14 Tagen gesammelt. Im Anschluss werden alle Ideen aufbereitet und hier die Ergebnisse vorgestellt.

Auf geht's, wir haben ne Menge Arbeit vor uns! Daumen hoch

PS: Als Belohnung können wir uns über ein Lottoland freuen, dessen Fundament wir sogar zusammen gestaltet haben. Und als kleinen Leckerbissen verlosen wir noch unter allen Mitstreitern ein VOLL-013 System :huegli:
Gewinne jetzt die Millionenjackpots von LOTTO 6aus49 und EuroJackpot auf Lottoland.com
Zitieren

#2
-
"Beschwörungs"-"Praktiker" :D Wut :lol1: Daumen hoch

-
:da: Der 2. Teil der "Signatur" befindet sich aus technischen Gründen auf der Rückseite. :lol1:

:D Dance1 :lol1:
Nun sitze ich schon seit Jahren auf diesem Schwachmatenplaneten fest.
Tss, tss, "Zeitmaschine", Scheiß Alien-Technologie !
( Made in GDR, "VEB Space-Flight". Mist )
-
Zitieren

#3
Hallo Lottoland Team,

leider gibt es bis heute keine Antwort von Euch zu meinen Fragen:

Wie ist Eure Ausssage "Sicher fliesst viel Geld zum Staat. Aber was mit den meisten Steuern und Abgaben in Deutschland geschieht, ist ja hinlänglich bekannt." genau zu verstehen?

"Aber selbstverständlich zahlen auch wir Steuern. Und das nicht zu knapp. " Was heißt dies genau?

Ansonsten habe ich eine klare Meinung: Online Anbieter wie Lottoland sollten die dort abgegebenen Scheine dem Deutschen Lottoblock zuführen. Dann erledigen sich alle "Gewinnverteilungsprobleme" von alleine und dann wären dadurch die Gewinne staatlich garantiert. Außerdem wäre dann der Anteil an Sportförderung, Kunstankäufe, Umwelt oder Jugendprojekte gewährleistet.
Eine Art eigene Lotterie in Anlehnung an das Geschäftsmodel des deutschen Lottoblocks lehne ich ab !

Viele Grüße
Dieter
Wer nicht wagt, der nicht gewinnt!
Leben und leben lassen.
Zitieren

#4
Zitat:Original von katzenkopf
Hallo Lottoland Team,

leider gibt es bis heute keine Antwort von Euch zu meinen Fragen:

Wie ist Eure Ausssage "Sicher fliesst viel Geld zum Staat. Aber was mit den meisten Steuern und Abgaben in Deutschland geschieht, ist ja hinlänglich bekannt." genau zu verstehen?

"Aber selbstverständlich zahlen auch wir Steuern. Und das nicht zu knapp. " Was heißt dies genau?

Ansonsten habe ich eine klare Meinung: Online Anbieter wie Lottoland sollten die dort abgegebenen Scheine dem Deutschen Lottoblock zuführen. Dann erledigen sich alle "Gewinnverteilungsprobleme" von alleine und dann wären dadurch die Gewinne staatlich garantiert. Außerdem wäre dann der Anteil an Sportförderung, Kunstankäufe, Umwelt oder Jugendprojekte gewährleistet.
Eine Art eigene Lotterie in Anlehnung an das Geschäftsmodel des deutschen Lottoblocks lehne ich ab !

Viele Grüße
Dieter

Hallo Dieter

Wie Du vielleicht schon bemerkt hast ist Lottoland ein neues Unternehmen. Soziale Brennpunkte zu Unterstützen wird mit Sicherheit auch in der Verantwortung dieses Unternehmens liegen. Diese müssen allerdings nicht in den AGB festgehalten werden. Bitte hier wirklich nur zum Thema!!

lg aus dem Urlaub Wink
Glück ist das einzigste was sich verdoppelt,wenn man es teilt!
Zitieren

#5
Hier mal die AGB's direkt von Tipp24 kopiert (ich hoffe das ist erlaubt...) Mindestens so (ODER BESSER / bzw. weitere Vorteile für den Spieler) sollte es ja schon angepasst werden, ansonsten sehe ich auch in der nur "einmaligen Scheingebühr" keinen Vorteil bei Lottoland zu spielen...

Auszug AGB's Tipp24:
"9.2 Deutsches Lotto - Gewinne

9.2.1 Der Gesamtbetrag aller von MyLotto24 für Gewinnklasse I für eine Ziehung des Deutschen Lotto auszuzahlenden Gewinne entspricht höchstens dem DLTB-Jackpot für die jeweilige Ziehung des „Lotto 6 aus 49“.

9.2.2 Der von MyLotto24 hinsichtlich eines MyLotto24-Gewinntipps in Bezug auf eine Ziehung des „Lotto 6 aus 49“ auszuzahlende Höchstgewinn wird von MyLotto24 wie folgt errechnet:

Gibt es nur einen einzigen MyLotto24-Gewinntipp in Gewinnklasse I, so gilt Folgendes:
Hat der DLTB keinen DLTB-Gewinnschein in Gewinnklasse I veröffentlicht, entspricht der auf jeden einzigen MyLotto24-Gewinntipp in Gewinnklasse I auszuzahlende Gewinn dem Betrag, den der DLTB auf einen DLTB-Gewinnschein in Gewinnklasse I ausgezahlt hätte, wenn es einen DLTB-Gewinnschein in Gewinnklasse I gegeben hätte. Dieser Betrag wird von MyLotto24 auf Basis der vom DLTB veröffentlichten Gesamtspieleinsätze für die jeweilige Ziehung des „Lotto 6 aus 49“ sowie deren Verteilung auf die Gewinnklassen kalkuliert.
Hat der DLTB einen oder mehrere DLTB-Gewinnscheine in der Gewinnklasse I veröffentlicht, entspricht der auf einen einzigen MyLotto24-Gewinntipp auszuzahlende Gewinn der vom DLTB auf einen DLTB-Gewinnschein in Gewinnklasse I für die jeweilige Ziehung ausgezahlten Gewinnquote.
Gibt es zwei oder mehr MyLotto24-Gewinntipps in Gewinnklasse I und:
ist die vom DLTB veröffentlichte Anzahl der DLTB-Gewinnscheine in Gewinnklasse I gleich oder höher als die Anzahl der MyLotto24-Gewinntipps in Gewinnklasse I, so entspricht der auf jeden solchen MyLotto24-Gewinntipp auszuzahlende Gewinn der vom DLTB für Gewinnklasse I veröffentlichten Gewinnquote;
ist die Anzahl der DLTB-Gewinnscheine in Gewinnklasse I geringer als die Anzahl der MyLotto24-Gewinntipps in Gewinnklasse I, entspricht der auf jeden solchen MyLotto24-Gewinntipp auszuzahlende Gewinn dem DLTB-Jackpot für Gewinnklasse I für die jeweilige Ziehung des „Lotto 6 aus 49“, dividiert durch die Gesamtanzahl der MyLotto24-Gewinntipps.

Hat der DLTB keinen DLTB-Gewinnschein in Gewinnklasse I veröffentlicht, entspricht der im Rahmen von Ziffer 9.2.2(b)(ii) zu Grunde gelegte DLTB-Jackpot der Gewinnklasse I dem Betrag, den der DLTB auf einen DLTB-Gewinnschein in Gewinnklasse I ausgezahlt hätte, wenn es einen DLTB-Gewinnschein in Gewinnklasse I gegeben hätte. Dieser Betrag wird von MyLotto24 auf Basis der vom DLTB veröffentlichten Gesamtspieleinsätze für die jeweilige Ziehung des „Lotto 6 aus 49“ sowie deren Verteilung auf die Gewinnklassen kalkuliert.

Beispiele:

Beispiel 1: Es gibt einen MyLotto24-Gewinntipp in Gewinnklasse I und zwei vom DLTB veröffentlichte DLTB-Gewinnscheine in Gewinnklasse I bei einem DLTB-Jackpot von 10.000.000 Euro: Die für jeden DLTB-Gewinnschein auszuzahlende Gewinnquote wäre in diesem Fall die Hälfte des DLTB-Jackpots, also 5.000.000 Euro. Der für diesen einzigen MyLotto24-Gewinntipp auszuzahlende Gewinn würde daher 5.000.000 Euro betragen (entsprechend der vom DLTB veröffentlichten Gewinnquote in Gewinnklasse I).

Beispiel 2: Es gibt vier MyLotto24-Gewinntipps in Gewinnklasse I und fünf vom DLTB veröffentlichte DLTB-Gewinnscheine in Gewinnklasse I bei einem DLTB-Jackpot von 10.000.000 Euro: Die für jeden DLTB-Gewinnschein auszuzahlende Gewinnquote wäre in diesem Fall ein Fünftel des DLTB-Jackpots, also 2.000.000 Euro. Der für jeden MyLotto24-Gewinntipp auszuzahlende Gewinn in Gewinnklasse I würde daher 2.000.000 Euro betragen (entsprechend der vom DLTB veröffentlichten Gewinnquote in Gewinnklasse I).

Beispiel 3: Es gibt drei MyLotto24-Gewinntipps in Gewinnklasse I und nur einen vom DLTB veröffentlichten DLTB-Gewinnschein in Gewinnklasse I bei einem DLTB-Jackpot von 10.000.000 Euro: Der DLTB-Gewinnschein würde den DLTB-Jackpot in Höhe von 10.000.000 Euro erhalten. Der für jeden der MyLotto24-Gewinntipp auszuzahlende Gewinn in Gewinnklasse I würde daher 3.333.333 Euro (dies entspricht dem Betrag des DLTB-Jackpots, dividiert durch die Anzahl der MyLotto24-Gewinntipps) betragen.

9.2.3 Hat es für dreizehn aufeinander folgende Ziehungen des „Lotto 6 aus 49“ keinen DLTB-Gewinnschein in Gewinnklasse I gegeben, mit der Folge, dass der DLTB zur Auszahlung der Gewinne in Gewinnklasse I an DLTB-Gewinnscheine in Gewinnklasse II verpflichtet ist, gilt Folgendes:

die auf einen MyLotto24-Gewinntipp in Gewinnklasse I auszuzahlenden Gewinne entsprechen dem Gewinn, den ein DLTB-Gewinnschein in Gewinnklasse I beim DLTB gewonnen hätte, wenn es keine Pflichtauszahlung der Gewinne in Gewinnklasse I an DLTB-Gewinnscheine in Gewinnklasse II gegeben hätte. Dieser Gewinn wird von MyLotto24 auf Basis der vom DLTB veröffentlichten Gesamtspieleinsätze für die jeweilige Ziehung des „Lotto 6 aus 49“ sowie deren Verteilung auf die Gewinnklassen kalkuliert. Gibt es in Gewinnklasse I mehr als einen MyLotto24-Gewinntipp, so entspricht der auf jeden MyLotto24-Gewinntipp in Gewinnklasse I auszuzahlende Gewinn dem entsprechend errechneten Betrag, dividiert durch die Anzahl der MyLotto24-Gewinntipps in Gewinnklasse I.
Gibt es einen oder mehrere MyLotto24-Gewinntipps in Gewinnklasse I, entspricht der auf jeden MyLotto24-Gewinntipp in Gewinnklasse II auszuzahlende Gewinn dem Gewinn, den der DLTB auf den DLTB-Gewinnschein in Gewinnklasse II ausgezahlt hätte, wenn es mindestens einen DLTB-Gewinnschein in Gewinnklasse I gegeben hätte und keine Pflichtauszahlung von Jackpot-Geldern aus Gewinnklasse I auf DLTB-Gewinnscheine in Gewinnklasse II erfolgt wäre.
Gibt es keine MyLotto24-Gewinntipps in Gewinnklasse I, entspricht der auf jeden MyLotto24-Gewinntipp in Gewinnklasse II auszuzahlende Gewinn der vom DLTB in Gewinnklasse II veröffentlichten Gewinnquote für diese Ziehung mit der Maßgabe, dass der in der vorstehenden Ziffer 9.2.2 ausgeführte Mechanismus entsprechende Anwendung findet (wobei die in dieser Ziffer 9.2.3© enthaltenen Bezugnahmen auf „Gewinnklasse I“ in diesem Zusammenhang als Bezugnahmen auf „Gewinnklasse II“ und Bezugnahmen auf den „DLTB-Jackpot“ als Bezugnahme auf den Betrag der Pflichtauszahlung von Jackpot-Geldern aus Gewinnklasse I auf DLTB-Gewinnscheine in Gewinnklasse II gelten). Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass nach einer Pflichtauszahlung von Gewinnen der Gewinnklasse I auf DLTB-Gewinnscheine in Gewinnklasse II der Gesamtbetrag der von MyLotto24 für alle MyLotto24-Gewinntipps in Gewinnklasse II bezüglich einer Ziehung des „Lotto 6 aus 49“ in keinem Fall einen der Gesamtsumme der Pflichtauszahlung der Jackpot-Gelder auf DLTB-Gewinnscheine in Gewinnklasse II entsprechenden Betrag übersteigt."
Zitieren

#6
Es muss in den AGB festgehalten werden, dass der Gewinn der Klasse Eins nicht über Lottoland ausgezahlt wird, sondern der direkte Kontakt zur Lottogesellschaft hergestellt wird.

Damit wäre dann 100 Prozent sicher, dass der Spieler seinen Gewinn auch tatsächlich erhält.

Es muss in den AGB festgehalten werden, dass der Gewinn der Klasse Eins nicht auf das Konto von Lottoland überwiesen wird, sondern der Gewinner seinen Gewinn direkt abholt und er sich mit der Lottogesellschaft auseinander setzen muss.

Nur so kann LL seine Glaubwürdigkeit beweisen.
Zitieren

#7
:was:
da ja alle ausländischen Lottoanbieter die Einnahmen pro Lottoziehung erst garnicht an den Deutschen Lottoblock ab oder zuführen klärt sich die Frage von selbst.
Inländische Lottoanbieber wie Fa..er oder lotto Bra.n
führen die Einnahmen ab und machen ihre eigenen Gewinne die sie versteckt im Mitspiel unterbringen .

lg erich Wink

der nur über die im Ort vorhandene Lottoannahmestelle mit Kundenkarte spielt.
Man sollte .....man müßte ......man könnte .....
manche warten halt immer auf einen Depp der voran geht.
Zitieren

#8
oder online :huegli:, aber nur mit Wohnsitz in Hessen:

https://www.lotto-hessen.de/c/


Gruß
EM-Master Wink
Zitieren

#9
Wink

Wir hatten euch ja versprochen, unter allen, die uns in der AGB Werkstatt helfen, ein LOTTO 6aus49 13-VOLL-System im Wert von 1.287,50 Euro zu verlosen.

Und der glückliche Gewinner ist "chris2k". Danke dir für deine Unterstützung und viel Glück mit deinem Vollsystem. Um deinen Gewinn einzulösen, schreib uns bitte eine E-Mail an freunde(at)lottoland.com.

Wir drücken dir die Daumen!
Dein Lottoland Team
Gewinne jetzt die Millionenjackpots von LOTTO 6aus49 und EuroJackpot auf Lottoland.com
Zitieren

#10
Zitat:Original von Lottoland Team
Wink

Wir hatten euch ja versprochen, unter allen, die uns in der AGB Werkstatt helfen, ein LOTTO 6aus49 13-VOLL-System im Wert von 1.287,50 Euro zu verlosen.

Und der glückliche Gewinner ist "chris2k". Danke dir für deine Unterstützung und viel Glück mit deinem Vollsystem. Um deinen Gewinn einzulösen, schreib uns bitte eine E-Mail an freunde(at)lottoland.com.

Wir drücken dir die Daumen!
Dein Lottoland Team


Herzlichen Glückwunsch an "chris2" . Hoffentlich erzielst Du schöne Gewinne.

Hallo Lottoland Team,

leider gibt es bis heute :was: keine Antwort von Euch zu meinen Fragen:

Wie ist Eure Ausssage "Sicher fliesst viel Geld zum Staat. Aber was mit den meisten Steuern und Abgaben in Deutschland geschieht, ist ja hinlänglich bekannt." genau zu verstehen?

"Aber selbstverständlich zahlen auch wir Steuern. Und das nicht zu knapp. " Was heißt dies genau?

War ich mit meinem Beitrag eigenlich auch in der Verlosung? (13-VOLL-System )

Viele Grüße
Dieter
Wer nicht wagt, der nicht gewinnt!
Leben und leben lassen.
Zitieren



Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen:
1 Gast/Gäste

Deutsche Übersetzung: MyBB.de, Powered by MyBB 1.8.36, © 2002-2024 Melroy van den Berg.